Der Arbeitsminister und sein Feindbild
Arbeitslosenzentren in NRW stehen vor dem Aus

Hunderte von Sozialrichtern haben seit 2005 Urteile nach dem SGB II gesprochen,
aber nur einer hat seine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Sanktionspraxis in die Tat umgesetzt: Richter Jens Petermann vom Sozialgericht Gotha.

Seit 15 Jahren Menschen verachtende und zu jeder Zeit verfassungswidrige Sanktionsschikanen durch Tausende gefügiger Jobcenter-Mitarbeiter.

15 Jahre kleingerechnetes Existenzminimum, mit vorprogrammierter Alters- und Arbeitsarmut.

15 Jahre systematischer Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter durch vorenthaltene Sozialleistungen.

15 Jahre Verfahrensverschleppung bei den Sozialgerichten im zähen Ringen um existenzsichernde Leistungen.

Und dann kommt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann mit seinem Plädoyer zur Missachtung der Restwürde.

„Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterhin notwendig“

In einer Presseerklärung vom 03.02.2020 begründet Minister Laumann mit seinen Ministerkolleginnen Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-Württemberg), Kerstin Schreyer (Bayern) sowie Minister Harry Glawe (Mecklenburg-Vorpommern) sein Festhalten an den Sanktionen: „Wenn eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, läuft das System leer.“

Darüber welche Auswirkungen Sanktionen tatsächlich haben, gibt es keine verlässlichen Untersuchungen. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt:

„3. Derzeit liegen ausweislich der in dieses Verfahren auf konkrete Nachfragen eingebrachten Stellungnahmen und der mündlichen Verhandlung keine eindeutigen empirischen und nach der Höhe der Leistungsminderung differenzierenden Erkenntnisse zu den Wirkungen der in §§ 31a, 31b SGB II normierten Sanktionen vor. (Rn. 60)“
Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 7/16 vom 05.11.2019

Juristische Flickschusterei

Das SGB II (umgangssprachlich Hartz IV-Gesetz) gilt als ein grottenschlecht gemachtes Regelwerk mit einer kaum überschaubaren Bürokratie und mittlerweile ca. 90 Gesetzesflicken.
Um diese Blamagen für die Politiker möglichst klein zu rechnen, wurden nicht etwa Freiräume und Bagatellgrenzen geschaffen, sondern die Möglichkeiten der Rechtswahrnehmung deutlich beschnitten. So wurde z.B. bei Klageverfahren der Beschwerdewert so weit angehoben, dass Tausende erfolgversprechende Klagen im wahrsten Sinne abgewürgt wurden. Man könnte von einer Legalisierung des Unrechts sprechen.

„Hartz IV“ und soziale Isolation gehen Hand in Hand

Mit der beabsichtigten Schließung von Arbeitslosenzentren in NRW treibt die Landesregierung diese Isolation voran.
Erst wenn man die soziale und rechtliche Entwicklung der Agenda 2010-Politik im Zeitraffer beobachtet, wird so etwas wie eine Vernichtungsstrategie erkennbar.

Noch-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann reiht sich mit seinem Vorstoß willig ein in eine personelle Abfolge williger Bekämpfer von Arbeitslosen. Arbeiter-Verräter Gerhard Schröder und sein Sklaventreiber Wolfgang Clement (Vorrang für die Anständigen) haben nur den Anfang gemacht. Ursula von der Leyen und Andrea Nahles haben die sozialen Spannungen erheblich verschärft. Laumann wird nicht der letzte bleiben. – Alle waren bzw. sind Marionetten, aber wer zieht die Fäden im Hintergrund?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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