Falschberatung bei Mietobergrenzen auch im Jobcenter und Märkischen Kreis
Analyse & Konzepte scheitert auch mit Nachbesserungen vor Gericht
Seit den richtungsweisenden Urteilen des Bundessozialgerichts vom 31.01.2019
B 14 AS 41/18 R u.a. ging ein Beben durch jene Städte und Kreise die auf die angeblich „schlüssigen Konzepte“ der Hamburger Firma Analyse & Konzepte vertraut hatten.
Leistungen nach dem SGB II sollen angeblich das lebensnotwendige Existenzminimum (Essen, Kleidung, Wohnen) abdecken. Nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.2005 Az. 1 BVR 569/05 gilt:
"Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses "Gegenwärtigkeitsprinzip" ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt."
Interessiert es jemanden was das höchste deutsche Gericht urteilt?
Mietnachzahlung nach sieben Jahren per Urteil angeordnet!
Das Sozialgericht Magdeburg hat in seinem Urteil S 14 AS 720/19 WA vom 09.07.2020 über einen Bescheid des Jobcenter Salzlandkreis vom 23.11.2013 entschieden. Die Kammer prüfte das Konzept des Beklagten vom August 2012 und der Nachbesserung hierzu vom Juli 2019.
„Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zum schlüssigen Konzept ist das im Parallelverfahren übersandte Konzept des Beklagten nicht als schlüssig anzusehen.“
Noch im Jahresbericht 2016 des Jobcenter Salzlandkreis Eigenbetrieb des Landkreises hieß es:
„Der Salzlandkreis hat mit sachverständiger Hilfe im Jahr 2012 ein „Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietwerterhebung der Bedarfe für Unterkunft im Salzlandkreis“ erarbeiten lassen.
Im Rahmen einer Indexfortschreibung wurde die Mietwerterhebung der Bedarfe für Unterkunft im Salzlandkreis im Jahr 2014 aktualisiert. Eine vollumfängliche neue Datenerhebung erfolgte im Jahr 2016, so dass zum 1. Januar 2017 eine entsprechend neue Handlungsanweisung in Kraft trat
(Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII).“
Korrektur des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2016 sowie 2018 (Fortschreibung) Mai 2020
Seit Jahren falsche KDU-Informationen beim Jobcenter Märkischer Kreis
Wenn Jobcentermitarbeiter mit der Behauptung auftreten, dass die im Jobcenter ausgegebenen Mietobergrenzen rechtsverbindlich seien, so ist das eine unwahre Tatsachenbehauptung mit der Absicht der Vermögensschädigung. Richtig ist, dass bis Ende 2013 gar kein Konzept vorgelegen hat und das „Konzept 2014“ seit Januar 2017 noch immer beim LSG NRW zur Prüfung vorliegt. (L 6 AS 120/17)
Es bleibt dabei. Wer als Betroffener Zuzahlungen zur Miete aufgrund der rechtsgrundlos behaupteten Mietobergrenze erbringt, muss gegen jeden einzelnen Bescheid Widerspruch und Klage einleiten lassen.
Wer es unterlässt, der erteilt folgerichtig Jobcentern und Sozialgerichten die Einwilligung zum "rechtsstaatlich korrekten Leistungsbetrug". Seine Ansprüche verfallen.
Wer eine Übersicht der Urteile zum Thema Analyse & Konzepte GmbH sucht, kann eine Vielzahl von Fehlerquellen in den verschiedenen Entscheidungen finden.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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