Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter MK
Am Ende siegt immer die Wahrheit über die Lüge
Mir reicht es jetzt endgültig. Ich habe jahrelang Ausdauer gezeigt und auf einen Rechtsstaat vertraut den es wohl in Deutschland nicht gibt.
Der damalige Geschäftsführer des JobCenter Märkischer Kreis, Volker R., hatte auf meine damalige Betrugsanzeige gegen einige seiner Mitarbeiter seinerzeit mit einer Gegenanzeige reagiert und setzte hinzu:
"Daher bin ich auch der Auffassung,
dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht."
Diesem berechtigten Interesse an Öffentlichkeit komme ich hiermit gerne ein weiteres Mal nach.
Damals wurde ich zwar durch die Richterin Coenen zu einer Geldstrafe verurteilt, aber auch das Urteil 17 Cs-500 Js 219/10-174/11 war ein Fehlurteil.
Erst in einem Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund, Az.: S 40 (28, 23) AS 70/09, 31.03.2014 wurde die Lüge der Geschäftsführung enttarnt und dem versuchten Sozialleistungsbetrug im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in der Ausgangsklage abgeholfen.
Die Geldstrafe aus dem Fehlurteil wurde nie erstattet. Vermutlich entschuldigen sich Richter nie, wenn sie Mist gemacht haben. Es geht ja um Urteile, und nicht um Gerechtigkeit . . .
Nun ist mir vielleicht die Gabe der Ausdauer gegeben? Und als ich Kenntnis davon erhielt, dass das Jobcenter Märkischer Kreis von Amtswegen verpflichtet war, die mit jahrelanger Verzögerung erstrittenen Zahlungen in Höhe von immerhin 1551,82 € mit 4% zu verzinsen, forderte ich diese nach. Konkret stehen erneut mehr als 560,00 € unterschlagene Leistungen im Thema.
Das Jobcenter argumentiert neuerdings mit Verjährung der Ansprüche.
Aber das ist falsch. Kann man ernsthaft erwarten, dass sich etwas ändert, wenn man die gleichen Fehler nur oft genug wiederholt . . . . . .
Allerdings kann nur etwas Verjähren, dass Bekanntgegeben und versäumt wurde.
Bei einer gesetzmäßig vorgetragenen Amtspflicht, ist zu prüfen, ob die Bearbeitung überhaupt schon abgeschlossen ist,
Bereits im Ausgangsverfahren hatte der Richter solche Pflichtverletzungen gerügt und dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch Geltung verliehen.
Ein Vielzahl von Leitungsberechtigten wird vorsätzlich und wissentlich um weitere Rechtsansprüche getäuscht. Das Jobcenter hat eine umfassende Beratungspflicht über alle Rechtsansprüche. Aber nur wer konkret nachfragt, erfährt etwas über seine wenigen Rechte.
Ich werde weiter berichten.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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