Trotz Gesetzesänderung: Reiten in Essener Wäldern soll weiterhin nur auf speziellen Reitwegen erlaubt sein
Ab 1. Januar gilt eine Änderung im Landesnaturschutzgesetz, welche das Reiten im Wald nicht mehr nur auf Reitwegen gestattet. Die Stadt Essen plant jedoch, es bei der bisherigen Regelung zu belassen. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wird am 8. November im Beirat Untere Naturschutzbehörde diskutiert
.
Der neue Paragraph erlaubt das Reiten zusätzlich auf allen öffentlichen Wegen, auf privaten Straßen und Fahrwegen. Eine Ausnahme lässt der Gesetzgeber den Kommunen jedoch für "Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden". Und das, so die Verwaltung, sei in Essen der Fall.
Waldflächen dienen Erholungszwecken
Zugleich gibt es in unserer Stadt viele Reiter. 1.385 Reiterplakettenpaare wurden bis Mitte Oktober 2017 ausgegeben. "Die Dichte an Reiterhöfen ist in Essen hoch", heißt es in der Vorlage für den Beirat.
Erholungsfunktion für Fußgänger plus viele Pferde - da gilt es, Konfliktsituationen zu vermeiden, und dabei habe sich, das zeige die Erfahrung, die bisherige Regelung bewährt. Deshalb soll auch künftig gelten: "Alle Reiterinnen und Reiter dürfen im Gebiet der Stadt Essen im Wald nur auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen reiten."^Pf
Autor:Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig |
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