Was für ein Mist
Parkraum wird für Gewerbe entzogen

Neues Schild Carsharing | Foto: Umbehaue
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Ohne jede Vorankündigung wird knapper Parkraum entzogen.
Die Besten Parkmöglichkeiten werden über Nacht als Carsharing umgewidmet.

Das ist der Grund, die STVO Novelle.

Stationsbasierte Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden.
Für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge sollte daher ein möglichst flächendeckendes Netz von CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum geschaffen werden. Dann ist dies CarSharing-Angebot für Nicht-Kunden sichtbarer und kann seine "hohe" verkehrsentlastende Wirkung voll entfalten.
Das CarSharing-Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ (314 oder 315) verwendet, um CarSharing-Stellplätze zu kennzeichnen.

Das unberechtigte Parken auf CarSharing-Stellplätzen wird sanktioniert und kostet 55 Euro.

Eine Verkehrsentlastende Wirkung wird wohl von den Betreibern gewünscht, damit ihre Kasse klingelt. Man muss sich genau durchrechen, ÖPNV, oder auch ein Leihwagen kann günstiger sein.

4 Stunden nach dem Einrichten der CarSharing Plätze gibt es auch schon die ersten Knöllchen.
Es ist einfach nicht die Zeit mehr für Carsharing. Wer möchte mit einem Auto fahren, dass vorher von wen auch immer benutzt wurde? Wurde es desinfiziert, sicher nicht.

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

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