Behörden bremsen, Enttäuschung bei Mitarbeitern
Impfungen von Betriebsärzten eingeschränkt.
Die Hoffnung bei Mitarbeitern von größerem Arbeitgeber war groß.
Nach den ersten Ankündigungen sollten Mitarbeiter, deren Angehörige und eingesetzte Fremdfirmenmitarbeiter geimpft werden können.
Das ist nun doch nicht der Fall.
Die zum Teil selbst errichteten Impfzentren, dürfen jetzt nur das eigene Personal, aus relevanten Gruppen impfen.Wenn möglich solle man sich bei einem Impfzentrum oder dem Hausarzt um einen Termin bemühen.
Wieso bremsen die Behörden diese Bemühungen aus?
Auszug aus einem Schreiben an die Mitarbeiter.
Unterstützung der nationalen Impfkampagne – alle Impfmöglichkeiten nutzen
In einigen Bundesländern hat die Impfung der Prioritätengruppe 3 begonnen, der Gruppe mit erhöhtem Impfbedarf. Neben Personen ab Alter 60 zählen hierzu auch Personen, die in besonders relevanten Positionen in Unternehmen der „Kritischen Infrastruktur“, tätig sind. Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen, auch entsprechende Impfangebote über Hausärzte oder Impfzentren wahrnehmen zu können, haben wir im Einklang mit der nationalen Impfverordnung den Beschäftigten, eine Arbeitgeberbescheinigung an ihre Heimatadresse gesendet.
Diese dient als Vorlage im Impfzentrum oder beim Hausarzt, die jeweils über die Anerkennung der Bescheinigung entscheiden. Die behördlichen Verordnungen lassen es leider nicht zu, dass wir auch den Beschäftigten aus anderen Bereichen eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen konnten, was wir zutiefst bedauern. Allerdings berechtigt diese Bescheinigung in NRW derzeit in den Impfzentren grundsätzlich nicht zu einem vorgezogenen Impfangebot. In den Arztpraxen in NRW kann die Bescheinigung aktuell für eine Registrierung auf der Warteliste vorgelegt werden.
Startschuss für Anfang Juni erwartet
Wir möchten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnellstmöglich ein Impfangebot machen und damit einen spürbaren Beitrag zur Beschleunigung der Impfkampagne in Deutschland leisten. Die entsprechenden Vorbereitungen können in Kürze zu starten. Leider ist die Impfung durch Betriebsärzte aber voraussichtlich erst ab dem 7. Juni möglich. Welcher Impfstoff uns zur Verfügung gestellt wird ist noch nicht bekannt. Derzeit gehen wir davon aus, dass die benötigte Impfstoffmenge erst nach und nach verfügbar sein wird. Sie werden rechtzeitig angeschrieben und zur Impfung eingeladen.
Wir hatten den Behörden bereits früh angeboten, auch an den Standorten tätige Fremdfirmenbeschäftigte oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienmitglieder zu impfen.
Seitens der Behörden liegt die Priorität derzeit aber auf den Beschäftigten der Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle verfügbaren Möglichkeiten für eine baldige Impfung für sich selbst und ihre Familienangehörigen in Betracht zu ziehen und sich nicht auf ein mögliches Impfangebot für ihre Familienangehörigen bei uns zu verlassen. Durch unser betriebliches Impfangebot entlasten wir die lokalen Impfzentren und Arztpraxen und ermöglichen damit auch dort, schneller ein Impfangebot zu erhalten.
Autor:Thomas Umbehaue aus Essen-Süd | |
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