Info KFZ Grüne Versicherungskarte
Änderung ab dem 1.7.2020

Info der GDV Die deutschen Versicherer

Die Grüne Versicherungskarte wird weiß und kann ausgedruckt werden.

Seit 1965 dient die Grüne Versicherungskarte in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Versicherung. Bislang war sie nur gültig, wenn sie auf grünem Papier gedruckt war – daher ihr Name.
Ab dem 1. Juli wechselt die Farbe, der Name jedoch bleibt.

Die Grüne Versicherungskarte erhält zum 1. Juli einen neuen Anstrich: aus Grün wird Weiß. Für Versicherer und Autofahrer hat der Farbwechsel viele Vorteile. Die Versicherer können die neue Grüne Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann die Karte dann selbst ausdrucken. Bislang kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Autofahrer sind allerdings weiterhin verpflichtet, die Grüne Karte in Papierform dabei zu haben – das reine Vorzeigen des PDF auf dem Smartphone wird nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert.
In einer Übergangszeit vom 1. Juli bis Ende 2020 geben Kfz-Versicherer die Nachweise sowohl auf dem klassischen grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus. Danach werden neue Karten in Deutschland ausnahmslos auf weißem Papier ausgestellt. Schnell verschwinden wird das Grün aber nicht: Bestehende Karten können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, manche Partnerländer werden die Karte künftig parallel auf grünem und auf weißem Papier ausstellen.
Grüne Karte behält ihren Namen
Unverändert bleibt trotz der neuen Papierfarbe der Name des Versicherungsnachweises – auch die grenzüberschreitende Vereinbarung, die derzeit 48 Länder umfasst, wird weiterhin das Grüne-Karte-System bleiben.
Es gibt aber weiterhin Staaten, in die man nur mit einer gültigen Grünen Karte einreisen darf.
Dazu zählen folgende Länder:
• Albanien
• Aserbaidschan
• Bosnien-Herzegowina
• Iran
• Israel
• Marokko
• Mazedonien
• Moldawien
• Montenegro
• Russland
• Tunesien
• Türkei
• Ukraine
• Weißrussland

Für England wird eine grüne Versicherungskarte ab dem 1.1.2021 nötig.

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

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