Fördergelder für Freizeitaktivitäten
Ein Kurs zur Weiterbildung, den Fußballverein von der Fankurve her anfeuern, mit Freunden ins Kino oder Schwimmbad gehen - Menschen mit geistiger Behinderung haben in der Freizeit die gleichen Wünsche wie Menschen ohne Behinderung.
Leider fehlt ihnen häufig das nötige Kleingeld, um diese Wünsche zu realisieren. Um eine sozialen Ausgrenzung und Isolation zu vermeiden, stellt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Fördermittel zur Verfügung. Menschen mit geistiger Behinderung, die alleine oder mit ambulanter Betreuung leben, können diese Gelder bei den Koordinierungs-, Kontakt– und Beratungsstellen (KoKoBe) des LVR beantragen.
Beim Ausfüllen des Formulars helfen die Mitarbeiter und gegen Vorlage der Originalbelege (für Aktivitäten seit dem 28. Juni 2011 und bis Ende des Jahres) können bis zu 30 Euro pro Person erstattet werden.
Weitere Informationen über die KoKoBes, alle Adressen über den LVR.
(z. B. Kontakt KoKoBe Huttrop/Steele: Frau Knips, Steeler Str. 263, 45138 Essen, Tel 27 69 100 oder per E-Mail: kokobe@franz-sales-haus.de
Autor:Valeska Ehlert aus Essen-Steele |
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