Neue Corona-Regeln
Besucher müssen sich auf Masken-Pflicht und weniger Sitzplätze bei der TUP einstellen

Wegen der rasanten Verbreitung des Corona-Virus, gelten jetzt in der TUP neue Regeln.  | Foto: Saad Hamza
  • Wegen der rasanten Verbreitung des Corona-Virus, gelten jetzt in der TUP neue Regeln.
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Die Einstufung der Stadt Essen als Corona-Hotspot hat auch Auswirkungen auf Veranstaltungen der Theater und Philharmonie Essen (TUP).

So gilt nach dem aktualisierten Erlass der NRW-Landesregierung, der am vergangenen Wochenende durch eine neue Allgemeinverfügung auch für die Stadt Essen Anwendung findet, in den Spielstätten der TUP eine generelle Masken-Pflicht. Konnte man bisher mit Beginn der Veranstaltung die Mund-Nase-Bedeckung abnehmen, müssen die Besucher nun auch während der Vorstellung beziehungsweise des Konzertes ihre Maske tragen.

Zudem muss nach den neuen Regelungen die Anzahl der Gäste im Aalto-Theater, im Grillo-Theater und in der Philharmonie begrenzt werden: So stehen im Aalto-Theater sowie im Alfried Krupp Saal der Philharmonie ab sofort lediglich 250 Plätze zur Verfügung und die Sitzplatzkapazität im Grillo-Theater wird auf 75 bis 100 eingeschränkt. Da nun auch in den Zuschauerbereichen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften stammen, eingehalten werden muss, kommt die TUP nicht umhin, Kartenkäufer wieder auszuladen. Dies erfolgt durch die Mitarbeiter des TUP-TicketCenters per Telefon oder E-Mail, wobei die Absagen chronologisch rückwärts nach Kauf- beziehungsweise Bestelldatum ausgesprochen werden. Von solchen Absagen betroffene Theater- oder Konzertfreunde erhalten nach Rückgabe ihrer Karten einen Stornoschein oder sie können sich das Eintrittsgeld auszahlen lassen. Ferner besteht nach wie vor die Möglichkeit, auf eine Rückzahlung zu verzichten und den Betrag der TUP zu spenden.

Um die Einhaltung der 1,5 Meter-Regelung in den Zuschauerräumen zu gewährleisten, ist es unumgänglich, einigen Besuchern vor Ort andere Sitzplätze zuzuweisen: Dies geschieht durch das Einlasspersonal der jeweiligen Spielstätte, die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit.

Autor:

Lokalkompass Essen-Süd aus Essen-Süd

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