Tipps der Verbraucherzentrale
Versicherungsschutz im Urlaub beachten
Wer jetzt alle Vorbereitungen für einen Auslandstrip trifft, sollte nicht nur an einen Reiseführer, sondern auch an den notwendigen Versicherungsschutz denken. Denn ohne die richtige Zusatzpolice müssen Urlauber im schlimmsten Fall einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Ingo Döring von der Verbraucherzentrale NRW in Essen erklärt, welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören und bis wann sie abgeschlossen werden können.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Police für den Krankheitsfall ist der wichtigste Schutz für einen Trip in ferne Lande. Dabei sollten Sie einen günstigen Jahresvertrag abschließen, der für mehrere Reisen im Jahr gilt. Vorteil: Den Versicherungsschutz haben Sie dann auch für spontane Ausflüge, etwa über das Wochenende ins Ausland. Wichtig jedoch: Unbedingt ins Kleingedruckte schauen! Denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung begrenzt in der Regel die Dauer der vereinbarten Absicherung. Zumeist bieten die Jahrespolicen am Markt einen Schutz von höchstens 42 bis 70 Tagen pro Trip.
Wer einen Aufenthalt von mehreren Monaten im Ausland plant, riskiert trotz dieser Police im Krankheitsfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Hier sollten Sie eine spezielle Auslandsreise-Krankenversicherung für eine lange Einzelreise abschließen.
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
Sie empfiehlt sich, wenn beispielsweise eine teure Reise lange im Voraus geplant wird. Auch für den Urlaub mit Kindern kann der Abschluss sinnvoll sein. Wer den Reiserücktritt versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass auch gleichzeitig die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs übernommen werden. Versicherer legen die Fristen für den Abschluss des finanziellen Schutzes individuell fest. Bei vielen Unternehmen kann ein Vertrag bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Urlauber, die sich für einen Schnelltrip entscheiden, müssen den Rücktrittsschutz innerhalb von ein bis drei Tagen nach der Buchung vereinbaren.
Reisegepäckversicherung
Die Police für den Verlust des Reisegepäcks ist in der Regel verzichtbar. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Denn der Reisende muss auf sein Gepäck so sorgfältig achten als ob es überhaupt nicht versichert sei. Kann ihm der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer & Co. Acht gegeben zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger oder auch kein Cent erstattet.
Das heißt, dass der Versicherer einen Schaden nur in dem Umfang ersetzt, in dem der Versicherte diesen nicht zu vertreten hat. Hat der Versicherte einen solchen Schaden zu 80 % zu verantworten, würde der Versicherer 20 % des Schadens ausgleichen.
Eine Gepäckversicherung muss spätestens bis zu dem Tag, an dem es losgeht, in trockenen Tüchern sein. Auf der sicheren Seite – vor allem auch bei Online-Abschlüssen – ist, wer sich rechtzeitig um eine Police kümmert.
Hausratversicherung
Viele Gegenstände im Gepäck sind über diese Police geschützt. Die Obergrenze der möglichen Erstattung liegt bei 10.000 Euro beziehungsweise zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Wichtig: Die Versicherung zahlt nur, wenn sich die Sachen in einem Gebäude befunden haben und bei einem Einbruch entwendet oder durch Sturm beschädigt wurden. Vorteil dieser Police: Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert, während die Versicherung fürs Reisegepäck meist nur für den Zeitwert.
Vor Ort
Bei Fragen rund um das Thema Versicherungen ist also Expertenwissen gefragt. In der Beratungsstelle in Essen, Hollestr. 1 (am Haus der Technik), Tel. 0201- 64 95 74 01, kann ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Autor:Kerstin Halstenbach aus Herten |
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