Neues Datenschutzrecht gilt ab 25. Mai: Mehr Verbraucherschutz, aber eine Krux für die Geschäftsleute

Der Steeler Rechtsanwalt Jürgen Graser informiert zum neuen Datenschutzgesetz. Foto: Janz
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Die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gilt ab kommendem Freitag. Rechtsanwalt (RA) Jürgen Graser (Mitglied im Initiativkreis City Steele) warnt: "Vor allem Geschäftsleute müssen reagieren."

RA Jürgen Graser beschreibt die Ist-Situation: "Google, Facebook, Pinterest und andere Dienstleister haben es sich zur Aufgabe gemacht, unsere persönlichen Daten zu sammeln und diese für Werbezwecke oder sogar für politische Meinungsmache zu nutzen. Wir werden täglich mit E-Mails „zugeschüttet“, unsere persönlichen Daten werden weiterverkauft, in die Gegend verstreut, „Datenkraken“ versuchen mit unseren persönlichen Daten Geschäfte zu machen."
Der europäische Gesetzgeber hat dementsprechend angeordnet, dass zum Schutze der Verbraucher das Datenschutzgesetz zu erneuern ist und auf Basis der europäischen Gesetzgebung die Datenschutz-Grundverordnung erlassen. Diese fordert mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgsetzes (BDSG) und der DS-GVO, dass ab dem 25. Mai 2018 alle Unternehmen, die persönliche Daten von natürlichen Personen erfassen, verwenden oder verarbeiten, stärker in die Pflicht genommen werden. Daten müssen stärker geschützt und sparsamer erfasst werden, Mitarbeiter, Kunden und Websitebesucher sollen davor geschützt werden, dass ihre Daten ungeschützt verwendet und verbreitet werden und müssen über die Verwendung und ihrer Rechte informiert werden.

Belastung für
Gewerbetreibende

Jürgen Graser: "Auf der einen Seite gut für den Verbraucher, auf der anderen Seite eine aus Sicht vieler Kleinunternehmer fast unzumutbare zusätzliche Belastung für Gewerbetreibende. Es besteht aber Handlungsbedarf: Unter dem Druck, dass nach dem Wettbewerbsgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung Abmahnungen von Abmahnkanzleien und Verbrauchervereinen sowie Bußgeld der Datenschutzbehörden (bis zu 4 % vom Jahresumsatz) droht, müssen die Gewerbetreibenden sehr viel Aufwand betreiben, um den Datenschutz für den Bürger zu gewährleisten. Sie sind aufgefordert, ihre Internetseiten mit entsprechenden Datenschutzhinweisen zu versehen, die rechtlich einwandfrei sein müssen. Sie müssen darüber hinaus ihre betrieblichen Abläufe neu strukturieren, ihre Mitarbeiter einweisen und aufwendige Dokumentationen und Verzeichnisse erstellen. Ein Aufwand, den viele Gewerbetreibende kaum leisten können, aber müssen, um Bußgeld und Abmahnkosten zu vermeiden." 

Autor:

Detlef Leweux aus Essen-Steele

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