Verbraucherberatung Essen
Handys im Urlaub - hier lauern Kostenfallen

Welche Handykosten entstehen im Ausland, an Bord von Flugzeugen oder auf Schiffen? | Foto: Verbraucherzentrale
  • Welche Handykosten entstehen im Ausland, an Bord von Flugzeugen oder auf Schiffen?
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Im Urlaub reist das Smartphone immer mit. Aber welche Kosten können dafür im Ausland entstehen und was gilt an Bord von Flugzeugen oder auf Schiffen? Wo lauern teure Kostenfallen? Was Verbraucher für die Smartphone-Nutzung außerhalb Deutschlands wissen müssen, er­klärt Ingo Döring von der Verbraucherzentrale NRW in Essen.

Internationales Roaming: WLAN und Mobilfunk im Ausland
Innerhalb der EU können Verbraucher ihren Mobilfunktarif so nutzen wie zu Hause. Fallen lauern aber bei Fernreisen in Nicht-EU-Länder, bei Telefonaten ins Ausland und über Messen­ger-Apps. Informieren sollte man sich vor einer Auslandsreise unbedingt beim jeweiligen Mobilfunkunternehmen, welche Kosten für interna­tionales Roaming anfallen. Tages- oder Wochen-Flatrates sind ratsam. Mit den meisten Messengern wie Skype, Threema oder WhatsApp können Nutzer nicht nur Nachrichten und Dateien senden und empfangen, sondern auch Telefonate führen. Auch wenn das Telefonieren gerne als kostenlos an­gepriesen wird, kann es teuer werden. Denn die Gespräche finden grundsätzlich über das Internet statt und verbrauchen entsprechende Datenmengen. Auf Reisen sollten Nutzer Messen­ger zum Telefonieren also nur im WLAN nutzen. Als Unterschied zu Telefonaten über Messenger oder ver­gleichbare Apps gibt es auch noch so genannte WLAN-Calls. Bei manchen Anbie­tern müssen Nutzer sie aktivieren lassen. Erkundigen sollten sie sich da­bei nach möglichen Kosten, denn WLAN-Calls fallen nicht un­ter die Regeln des EU-Roamings.

Kostenfalle Mailbox
Die wohl größte Kostenfalle bei Aufenthalten außerhalb der EU ist die Mailbox. Für die Verbindungen ins Ausland und die Weiterleitung auf die Mailbox muss der Angerufene aufkom­men. Die Rufumleitung zur Mailbox kann in der Regel auch abgeschaltet werden. Dann sind Nutzer nur im Ausland erreich­bar, wenn sie im Netz eingebucht sind. Sie bezahlen aber nur die Telefonate, die sie unmittelbar annehmen. Veränderungen an der eingestellten Rufumleitung sollten schon in Deutsch­land erfolgen. Die EU-Roaming-Verordnung regelt, dass der Empfang und das Abhören von Mailbox-Nachrichten aus Ländern der EU ohne zusätzliche Kosten möglich sein müssen.

Telefonieren und surfen auf Schiffen
Die an Land genutzten Mobilfunknetze decken die Meeresge­biete nicht ab. Ihre Reichweite ist landgestützt. Meistens ist an Bord von Schiffen (etwa Kreuzfahrtschiffen und Fähren) ein Mobilfunknetz verfügbar. Dieses Netz wird über Satellitentechnik ermöglicht. Vor Antritt einer Seereise sollte man sich beim Reiseanbieter oder der Reederei erkundi­gen, welcher Satellitennetzbetreiber das jeweilige Schiff ver­sorgt. Außerdem ist es ratsam, sich die detaillierten Preise für Satellitenverbindungen des eigenen Mobilfunkanbieters zu no­tieren.

Smartphone und Tablet im Flugzeug
Bei immer mehr Fluggesellschaften kann man während des Fluges mit seinen mobilen Geräten ins Internet. Lediglich bei Starts und Landungen muss entweder der Flugmodus aktiviert oder das Gerät abgeschaltet werden. Aber Vorsicht: Normalbetrieb während des Flugs kann hohe Kosten verursachen.

Forderungen abwehren
Werden fürs mobile Telefonieren und Surfen ins Ausland überhöhte Kosten berechnet, prüft die örtliche Beratungsstelle der Verbraucher­zentrale NRW in Herne die Rechnungen des Anbieters und hilft, un­berechtigte Forderungen abzuwehren.

Infos im Netz: Ausführliche Informationen gibt’s auch online unter www.verbraucherzentrale.nrw/handykosten-im-ausland-28164

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Herten

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