Gut versichert? Wer hilft, wenn es kracht und bumst?
Treffer! Im Fall, der zu unserem Foto passt, dürfte die Sache wohl klar sein: Wer einem anderen Verkehrsteilnehmer ins Auto fährt, dessen Versicherung muss löhnen. Hört sich einfach an, ist aber nicht in allen Schadenfällen so. U.a. bei den Verbraucherzentralen mehren sich die Beschwerden von Versicherten, die mit der Schadensregulierung so gar nicht zufrieden sind.
Ohne Handbremse
gegen den Baum
Fallbeispiel 1: Parken ohne die Bremse anzuziehen, dann gegen einen Baum rollen - natürlich ist man da versichert. "Natürlich nicht", sagte die Versicherung und sprach u.a. von grober Fahrlässigkeit.
Fallbeispiel 2: Sie mieten längerfristig eine Ferienwohnung, doch das passt Ihrer Katze gar nicht. Sie wird von Zerstörungswut befallen. Löhnt Ihr Versicherer? Nein, denn: Ist eine lange angemietete Ferienwohnung nun eigentlich eine Ferienwohnung, eine Wohnung oder doch eher...???
Beide Fälle landeten schließlich beim Versicherungs-Ombudsmann, der dann zu Gunsten der Versicherten entschied und für die entsprechende Zahlung durch die Versicherungen sorgte.
Bei derartigen Fällen darf sich übrigens jeder Versicherungskunde mit einer Beschwerde an diesen Ombudsmann wenden. Er deckt mit Ausnahme der privaten Kranken- und Pflegeversicherung den gesamten Versicherungsbereich ab.
Kostenfreies Kontakt-Tel. aus dem deutschen Telefonnetz (montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr): 0800 3696000.
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Autor:Detlef Leweux aus Essen-Steele |
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