Grundsicherungen +335 €/Single - Aktuelle Studie zum Existenzminimum … “Was der Mensch braucht” 2015 von Lutz Hausstein

Mit der Studie “Was der Mensch braucht” hat Lutz Hausstein nun bereits zum dritten Mal [2010 | 2011 | 2015] das Existenzminimum mit der Warenkorb-Methode ermittelt, mtl. rund 734 €/Single. In den „Warenkorb“ werden Dienstleistungen und Güter gelegt, die für die Teilhabe an der Gesellschaft und die körperliche Existenz als unverzichtbar gelten und mit ihrem aktuellen Preis ermittelt. Aus der Summe dieser Preise ergibt sich der Mindestbedarf. Die Warenkorb-Methode betrachtet das Bundesverfassungsgericht als eine detaillierte und unmissverständliche Möglichkeit, das gesellschaftlich-kulturell Existenzminimum zu ermitteln [das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 festgestellt: Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe und die dadurch erzwungene 'Neuberechnung' wurde von der Bundesregierung mittels der dafür sachlich nicht geeigneten EVS-Statistikmethode, zuzüglich weiterer teils obskurer, Abschläge auf den Regelsatzbetrag unterlaufen].

Zu Recht wird die Statistikmethode, die von Bundesregierung bzw. von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften zur Bedarfsermittlung /-beschreibung genutzt wird, von Lutz Hausstein in seiner Studie kritisiert: “Zusammenfassend kann man feststellen, dass die EVS-Statistik schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln.” (S. 18) Dort werden die Ausgaben einer willkürlich festgelegten Einkommensgruppe zur Grundlage der Bedarfsermittlung herangezogen. Die derzeit ausgewählten Einkommensgruppen (die unteren 15 Prozent in der Einkommenshierarchie bei Single) leben bereits unterhalb der Armutsrisikogrenze und befinden sich in 'materieller Unterversorgung'! Das ist absurd: von den Ausgaben Armer wird der Bedarf für Arme abgeleitet!!! Daraus ergibt sich zwangsläufig einen Armutsregelbedarf von derzeit 399 Euro für alle Grundsicherungen.

Lutz Hausstein stellt fest: “Wie schon nach den Untersuchungen „Was der Mensch braucht“ aus 2010 und 2011 erweist es sich, dass der mittels der EVS-Statistikmethode sowie den nachfolgenden zusätzlichen Kürzungen ermittelte Regelbedarf das anhand dieser warenkorbbasierten Untersuchung ermittelte Existenzminimum eklatant unterschreitet. Aufgrund der beträchtlichen Bedarfsunterdeckung um rund die Hälfte des eigentlich notwendigen Betrags sind nicht nur die grundgesetzlich zugesicherten soziokulturellen Teilhabemöglichkeiten in hohem Maße infrage gestellt, sondern die Defizite greifen allzu häufig in rein existenzielle Bereiche ein.” (S. 49)

Für 2015 hat Lutz Hausstein einen Regelbedarf ermittelt (ohne Kosten der Unterkunft [KdU] + Heizung) von monatlich rund 734 € (S. 42 f.). Das Existenzminimum mit den durchschnittlichen, derzeit als 'angemessen' anerkannten KdU und Heizkosten (mtl. ca. 300 € für Single) läge dann bei rund 1.034 €. Unterstellt, dass die derzeit in den Kommunen anerkannten Kosten von Unterkunft und Heizung nicht die notwendigen Ausgaben für eine angemessene Wohnung abdecken, kann [impliziert MUSS] das reale derzeitige Minimum zur Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe (ob nun für Grund- / Mindestsicherungen oder für Grundeinkommen) bei einer Größenordnung von weit über 1.050 € angesetzt werden.

1.050 €/mtl. entspricht auch den Hochrechnungen für 2015 der verschiedenen Armutsrisikogrenzen für Deutschland – nach dem EU-Standard: Sozioökonomisches Panel [SOEP] - im Jahr 2011: 980 €, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe [EVS] - im Jahr 2008: 1.063 €.

Autor:

Mathias Hofmann aus Essen-Steele

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