Geschäfte in der Essener Innenstadt bleiben am Sonntag geschlossen
Der verkaufsoffene Sonntag am 15. April in der Essener Innenstadt darf nicht stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute Abend entschieden.
Wiederholt hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegen die Ladenöffnung am Sonntag geklagt. Der Frühlingsmarkt auf dem Willy-Brandt-Platz mit 25 Ständen rechtfertige keinen verkaufsoffenen Sonntag, hatte Ver.di argumentiert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Auffassung geteilt - und den verkaufsoffenen Sonntag untersagt.
Verkaufsoffener Sonntag in der Innenstadt untersagt - in Werden und Altenessen öffnen die Geschäfte
Dagegen wollte die Stadt Essen mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vorgehen - ohne Erfolg. Sie wurde heute abgelehnt. Und so bleiben die Geschäfte in der Innenstadt am Sonntag geschlossen.
In Werden und Altenessen können die Geschäfte am 15. April wie geplant öffnen.
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