NRW-Regierung ändert Kommunalwahlrecht
Frank Müller (SPD) aus Kray fordert Schutz vor Minderheiten-OB
Die regierungstragenden Fraktionen im NRW-Landtag von CDU und FDP haben für die Kommunalwahl im nächsten Jahr weitreichende Änderungen verabschiedet. So soll bei den Wahlen u.a. der Oberbürgermeister keine Stichwahl mehr stattfinden. Darüber hinaus soll die Einteilung der Wahlkreise zukünftig nur noch Menschen mit deutschem oder EU-Pass berücksichtigen.
Dazu der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Müller aus Kray: „Was CDU und FDP an Änderungen beim Kommunalwahlrecht durch den Landtag gepeitscht haben, ist ein rein machttaktisches Gefummel zum eigenen Vorteil. Hier will man sich die Rathäuser zur Beute machen.
Das ist nicht nur politisch falsch, es ist auch verfassungswidrig. Deswegen hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht."
Die Abschaffung der Stichwahl erhöht die Gefahr, dass die Gewählten mit 25 Prozent oder weniger ins Amt kommen könnten. "Ein ,Minderheiten-Bürgermeister' vertritt dann lediglich eine Minderheit der Wählerinnen und Wähler. Im schlimmsten Fall haben sie sogar eine überwiegende Mehrheit der Wählerschaft gegen sich. Das ist ein Problem für gesellschaftlichen Frieden in unseren Kommunen."
Ein weiteres Problem sieht Müller im Ausschluss der Menschen ohne deutschen oder EU-Pass: "Diese Menschen zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen – sie bei den Wahlkreisen nicht zu berücksichtigen, macht sie zu Menschen zweiter Klasse. Stadt-/Gemeinderäte sind für alle Einwohner in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich.“
Autor:Kerstin Halstenbach aus Herten |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.