Stadt muss Hinweisschilder zu Schulen, Hallen, Kirchen, Bürgerhäusern usw. abschrauben
Eine Begründung: Hat doch eh jeder ein Navi....
Das Amt für Straßen und Verkehr setzt jetzt eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013 um 2013 hat der Gesetzgeber die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert. 2019 reagiert die Essener Verwaltung und schraubt derzeit stadtweit von rund 2.800 Hinweisschildern die Hälfte ab.
1.400 Schilder
müssen weichen
Als die "Koreanische Gemeinde", der "Fischerei-Verein Essen" und das Julius-Leber-Bürgerhaus der AWO vom Amt für Straßen und Verkehr mitgeteilt bekamen, dass die Hinweisschilder auf ihre Einrichtungen jetzt abgebaut werden, hielt man das eher für einen Witz.
Denn in der amtlichen Begründung hieß es u.a., dass die genannten Ziele ja längst bekannt seien, dass sie keine erhebliche Verkehrsbedeutung hätten und Ortsunkundige heutzutage ja alle mit dem Navi unterwegs seien.
Danach wären dann ja auch Hinweisschilder auf Schulen, Kitas, Sportplätze und Hallen sowie Kirchen und Gemeindezentren etc. unnötig... Hört sich komisch an, ist aber so!
Denn Stadtpressesprecherin Silke Lenz erklärt: "Mit der Einführung der neuen StVO im Jahre 2013 wurden auch die Vorgaben für die wegweisende Beschilderung grundlegend überarbeitet. Die StVO regelt die Bedeutung von "Pfeilwegweiser" zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung nunmehr so:
Ziele mit erheblicher Verkehrsbedeutung können sein: Ortsteile (z.B. Parksiedlung, Zentrum, Kurviertel), Öffentliche Einrichtungen (z.B. Flughafen, Bahnhof, Rathaus, Messe, Universität, Stadion), Industrie- und Gewerbegebiete, Erholungs- und Freizeitgebiete oder -einrichtungen.
Schilder zu Schulen,
Gemeinden, Kitas,
Sportplätzen/-Hallen,
Bürgerhäusern und
Dienststellen werden
stadtweit abgebaut
Zu anderen Zielen darf nur dann so gewiesen werden, wenn dies wegen besonders starken auswärtigen Zielverkehrs unerlässlich ist und auch nur, wenn allgemeine Hinweise wie „Industriegebiet Nord“ nicht ausreichen. Die Verwendung von Logos oder anderen privaten Zusätzen ist nicht zulässig.
Bei touristisch bedeutsamen Zielen ist eine Beschilderung vorzunehmen, sofern die Richtlinien für touristische Beschilderung (RtB) dies zulassen.
Der Gesetzgeber hatte bei Erlass der oben angeführten Vorschriften insbesondere den Abbau von übermäßigen und verkehrlich nicht notwendigen innerstädtischen Wegweisungen im Auge. Die Straßenverkehrsbehörden sind insofern gehalten, diese geänderte Rechtslage zu beachten und entsprechend umzusetzen."
2013 entschieden,
jetzt umgesetzt
Laut Stadtpresseamt wurde der Bau- und Verkehrsausschuss bereits am 11.09.2014 und 23.04.2015 über den geplanten Abbau des "Schilderwaldes" in Bezug auf die wegweisende Beschilderung in Kenntnis gesetzt. Zwischen den beiden Unterrichtungen wurden die Bezirksvertretungen informiert.
Silke Lenz: "In den Bezirksvertretungen lagen sehr kontroverse Meinungen vor, die aber insofern unerheblich waren, da es sich beim Abbau des Schilderwaldes um ein Geschäft der laufenden Verwaltung aufgrund einer Gesetzesänderung handelt und die Regelung zudem nicht für die einzelnen Bezirksvertretungen, sondern für das gesamte Stadtgebiet relevant sind. Die Hinweisbeschilderungen im gesamten Stadtgebiet werden nun nach und nach reduziert."
KOMMENTAR:
Lach- und Sachgeschichte?
"Unser" Amt für Straßen und Verkehr wird sich vermutlich nicht so schnell intensiver um die maroden Pisten in Essen kümmern, es muss dagegen rund 1.400 Straßenschilder abschrauben, die nach einer Gesetzesänderung von 2013 angeblich überflüssig sind.
Laut Presseamt ist die Stadt zu dieser Maßnahme verpflichtet. Was sich anhört wie eine "Lach- und Sachgeschichte" aus der "Sendung mit der Maus", ist traurige Bürokratie-Realität.
Mal abgesehen davon, dass sich auch Navi-Besitzer über Hinweisschilder freuen, fragt man sich, was aus den Ortsunkundigen wird, die Sportplätze, Kirchen, Kindergärten etc. ohne technische Hilfsmittel suchen?
Autor:Detlef Leweux aus Essen-Steele |
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