Alle kriegen unsere "Kohle"...

Verkehrte Welt...
Weil es die deutsche Justiz schlicht verschlafen hat, ihre Gesetzgebung mit den Statuten des Europäischen Gerichtshofs abzugleichen, haben u.a. Sexualstraf- und Gewalttäter die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen (Gesamthöhe bisher: ca. 240.000 Euro) einzuklagen.

Entschädigung für Sexualstraftäter -
Hartz IV für angeblichen Hassprediger

Und einen Anti-Deutschland-Prediger hat man über Jahre mit Hartz IV-Zahlungen unterstützt. Geht‘s noch?

Autor:

Detlef Leweux aus Essen-Steele

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