Nicht nur auf dem Friedhof im Freisenbruch
Ausgediente Grabsteine dienen als Stopper

Dieser und einige weitere ausrangierte Grabsteine sind dem KURIER-Leser in Freisenbruch aufgefallen. | Foto: Rainer Lochthofe
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  • Dieser und einige weitere ausrangierte Grabsteine sind dem KURIER-Leser in Freisenbruch aufgefallen.
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KURIER-Leser Rainer Lochthofe besucht regelmäßig das Grab seiner Mutter und hat auf dem städtischen Friedhof Am Hellweg in Freisenbruch eine Beobachtung gemacht, die ihn irritiert.  "Hier liegen ausgediente Grabsteine auf den Wegen. Sie werden wohl dazu benutzt, um parkende Autos vom Neben-Eingang, gegenüber ,Gerlachfeld', frei zu halten", berichtet Lochthofe. In der Sache hat er sich an den KURIER gewandt mit der Bitte nachzuforschen, ob das tatsächlich rechten ist. Das haben wir getan.

Katharina Steffens, Pressereferentin: "Auf den 23 städtischen Friedhöfen befinden sich mehr als 256.000 Grabstellen mit über 125.000 Grabmalen beziehungsweise Grabmalanlagen. Jährlich werden mehr als 1.000 Grabsteine von Grabstätten abgeräumt, deren Nutzungsrechte ablaufen oder vorzeitig durch die Hinterbliebenen zurückgegeben wurden. Sollten die Hinterbliebenen eine weitere Verwendung für den Grabstein haben, können sie dies tun. In der Regel entfernen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung die Steine, zerkleinern diese und entsorgen sie kostenintensiv. Auch werden die Grabmale den Steinmetzbetrieben kostenlos zur Wiederaufbereitung angeboten.
Wenn Findlinge als Grabmal genutzt werden, müssen diese aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes auf der Grabstelle gesprengt werden - dabei wird auch die Inschrift entfernt. Die kleineren Teile werden dann häufig auf den Friedhöfen als Poller oder Sperren genutzt, um Autofahrer an Durchfahrten zu hindern oder beispielsweise das Befahren von Rasenflächen zu verhindern.

Schriftzüge müssen entfernt werden

Wir bedauern sehr, dass im vorliegenden Fall die Inschrift auf dem Stein nicht entfernt wurde und er durch das Wegrollen durch Passanten so als ehemaliger Grabstein zu erkennen war. Dies sollte selbstverständlich nicht vorkommen."
Das Nutzungsrecht für ein Grab beziehungsweise die Ruhezeit besteht üblicherweise 25 Jahre. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts (Ende der Ruhezeit) müssen laut Essener Friedhofsatzung Grabmale von Nutzungsgerechtigen entfernt werden. Dazu haben sie eine Frist von maximal drei Monaten.
Rainer Lochthofe war am Mittwoch wieder auf dem Friedhof in Freisenbruch und stellt, nachdem der KURIER darüber bereits am 24. Juli kurz berichtet hatte, fest: "Die Steine liegen wieder etwas anders. Vor allem der, auf dem der Schriftzug noch zu erkennen war, liegt dort nicht mehr oder er ist entfernt worden. Dass ausrangierte Steine wieder verwendet werden, hat mich ja auch nicht gestört, nur dieser eine, auf den man noch den Namen lesen konnte. Das fand ich pietätlos."

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Herten

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