Schiedsamt Essen
"Schlichten statt richten" in besonderen Zeiten

Nachbarschaftsstreit, Beleidigung, Körperverletzung! Typische Fälle, welche von Essener Schiedsleuten geschlichtet werden. Unter den derzeitigen Umständen gelten aber auch für die Schiedsfrauen und Schiedsmänner besondere Bedingungen. 
Um die streitenden Parteien vor der Infektion mit dem Corona-Virus schützen zu können, haben die Essener Schiedspersonen ihren Service vorübergehend eingeschränkt.
Die Bezirksvereinigung Essen (Interessenvertretung der Schiedsleute auf kommunaler Ebene) hat ihren Schiedsfrauen und Schiedsmännern empfohlen, aufschiebbare Steitigkeiten möglichst erst nach Abklingen der Corona-Epidemie anzunehmen, denn ist ein formal korrekter Schlichtungsantrag bei der zuständigen Schiedsperson eingegangen, muss dieser in den Fällen der obligatorischen Streitschlichtung innerhalb von 3 Monaten abschließend bearbeitet worden sein.
Eine Schlichtungsverhandlung setzt jedoch die persönliche Teilnahme der streitenden Parteien vorraus. Dies sollte im Interesse aller Beteiligten aber zur Zeit nicht verlangt werden müssen!

Hintergrund

Das Justizministerium NRW hat den Amtsgerichten empfohlen, nur noch unaufschiebbare Sitzungen durchzuführen. Dieser Empfehlung folgen die Schiedspersonen (in Absprache mit dem Amtsgericht Essen) entsprechend. So werden Anträge auf Durchführung von Schlichtungsverfahren derzeit grundsätzlich nur schriftlich angenommen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der zuständigen Schiedsperson ist nicht, bzw. nur nach vorheriger telefonischer Absprache, möglich.

Fristwahrung im Privatklageverfahren

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS e.V.) weist darauf hin, dass es bei Privatklagedelikten (Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Verleumdung usw.) durch die Verschiebung von Schlichtungsverhandlungen nicht zu einem Nachteil für den Antragsteller kommt:

„Ein Antragsteller muss binnen einer Antragsfrist von 3 Monaten seit Kenntnis von der Tatbegehung und der Person des Täters Strafantrag bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen, andernfalls kann der Täter nicht bestraft werden. Gem. § 77e Abs. 5 StGB wird die Frist zur Stellung eines Strafantrags ab Schiedsamtsantragsstellung nebst Kostenvorschusseinzahlung bis zur Erteilung der Sühne-/Erfolglosigkeitsbescheinigung gehemmt ("die Fristablaufuhr wird angehalten"). Wenn es wegen Corona beim Schiedsamt länger dauert, schadet das dem Antragssteller nicht, denn die Fristenuhr läuft nicht weiter und eine 3-Monats-Frist während des Schiedsamtsverfahrens gibt es (anders als in der Zivilrechts-Obligatorik) nicht.“

Unbedingt erforderlich ist es, dass ein Privatklagedelikt-Antrag bei der zuständigen Schiedsperson innerhalb der o.g. 3 Monate gestellt und der erforderliche Kostenvorschuss geleistet worden ist! Ab diesem Zeitpunkt ist der Ablauf der Frist gehemmt.
Weitere Informationen zur vorgerichtlichen Streitschlichtung findet man auf www.bds-essen.de und www.schiedsamt.de

Neue Schiedspersonen noch nicht vereidigt

Die für April geplante Vereidigung neuer Schiedspersonen durch das Amtsgericht Essen-Steele wird frühestens im Mai stattfinden können.
Die traditionelle Frühjahrsveranstaltung der Essener Schiedsleute unter Teilnahme von Vertretern von Politik, Rechtsamt und der Amtsgerichte fällt in diesem Jahr aus. Auch die für März geplante Mitgliederversammlung der Bezirksvereinigung Essen wurde in den Herbst verlegt.



Autor:

Stefan Hagemann aus Essen-Ruhr

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