Ostern im Sinne des Tierschutzes: Bei gefärbten Eiern auf die Herkunft achten!
Gekochte und gefärbte Eier sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Vielen Verbrauchern, die gefärbte Ostereier erwerben, ist dies nicht bewusst. Doch unter der Farbschicht können sich Käfigeier verbergen.
Der Deutsche Tierschutzbund appelliert daher an die Verbraucher, nur gefärbte Eier, die explizit als Eier aus Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung gekennzeichnet sind, zu kaufen, oder Eier selbst zu färben. Vorsicht ist auch bei Lebensmitteln wie Eierlikör, Backmischungen, Fertigkuchen und Keksen geboten. Häufig sind darin ebenfalls Käfigeier enthalten.
„Kein Ei aus Quälerei!“
Auch der Essener Tierschutzverein warnt daher vor Fertigprodukten, in denen jährlich Milliarden Eier aus qualvoller Käfighaltung verarbeitet werden. „Auch hier ist auf die entsprechende Kennzeichnung auf der Packung zu achten“, erklärt Tierheim-Mitarbeiterin Sandra Jansen. „Fehlen diese Hinweise, muss der Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um Eier aus tierquälerischer Haltung handelt.“
Denn auch in der neuen Käfighaltung, den Kleingruppenkäfigen sind wesentliche Grundbedürfnisse und Verhaltensweisen der Tiere eingeschränkt. Im Vergleich zum herkömmlichen Käfig, in dem die Hühner bisher nur eine ¾ DIN-A4-Seite an Platz hatten, sind es im neuen Käfigsystem nur knapp mehr als ein DIN-A4-Blatt. „Die Tiere können jedoch auch hier nicht gleichzeitig ruhen, artgemäß scharren, picken und sandbaden. Stattdessen sind die Hühner aufgrund Federpickens sowie Kannibalismus und der Haltung auf Drahtgitterböden einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Führende Wissenschaftler haben bestätigt, dass auch in den Kleingruppenkäfigen kein artgerechtes Verhalten möglich ist“, so Jansen.
Es gilt also immer noch der Slogan des Deutschen Tierschutzbundes: „Kein Ei mit 3, kein Ei aus Quälerei!“
Autor:Melanie Stan aus Essen-Ruhr |
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