Ehrenamtliche Schiedsperson gesucht!
Für den Essener Schiedsamtsbezirk Bochold/Bergeborbeck wird noch immer eine Schiedsfrau oder Schiedsmann gesucht.
Als Schiedsperson des Amtsgerichts Essen-Borbeck ist diese zuständig für die vorgerichtliche Schlichtung nachbarschaftlicher Streitigkeiten und bei Taten z.B. wegen Beleidigung, Verleumdung oder Körperverletzung. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich (in der Regel in den eigenen vier Wänden) ausgeübt. Entstandene Kosten werden ebenso erstattet wie eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Nutzung der Privaträume.
Voraussetzungen
Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist nicht erforderlich, da die entsprechenden Grundkenntnisse über Schulungseminare vermittelt werden. Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsfrau, bzw Schiedsmann, sind:
- der Persönlichkeit nach geeignet sein für die Ausübung der Tätigkeit
- wohnhaft in Essen-Bochold oder Bergeborbeck
- mindestens 30 Jahre und höchstens 70 Jahre alt.
Die Wahl zur Schiedsfrau/Schiedsmann erfolgt durch die Mitglieder der Bezirksvertretung IV für fünf Jahre.
Gut zu wissen
Die Schiedsperson steht unter fachlicher Dienstaufsicht des Amtsgerichts Essen-Borbeck, welches auch die Vereidigung vornimmt. Betreut werden die Essener Schiedspersonen durch die Bezirksvereinigung Essen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS- und dem Rechtsamt der Stadt Essen.
Sie interessieren sich für dieses wichtige, verantwortungsvolle Ehrenamt und wohnen in Bochold oder Bergeborbeck? Bewerben Sie sich hier! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksvereinigung Essen im BDS.
Autor:Stefan Hagemann aus Essen-Ruhr |
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