Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in Essen ab 15. April

Stubentiger mit Freigang unterliegen ab dem 15. April der Kastrations- und Registrierungspflicht.
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Die vom Rat der Stadt Essen beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Essen tritt am Freitag, 15. April, in Kraft. Für Besitzer von Freigängerkatzen bedeutet dies eine Registrierungs- und Kastrationspflicht ihrer Tiere. Nichtkastrierte Katzen und Kater dürfen entsprechend keinen freien Auslauf mehr haben.

Die Verordnung soll einer unkontrollierten Vermehrung von vor allem freilebenden Katzen entgegenwirken. Damit wird zum einen eine Überpopulation im Stadtgebiet verhindert und zum anderen das Leid heimatloser Katzen gemindert.

Für den Fall, dass eine nichtkastrierte Freigängerkatze gefunden wird, fordert die Stadt Essen den oder die Besitzerin auf, diese kastrieren zu lassen. Erst nach einer schriftlichen Bestätigung der Tierarztpraxis dürfen Katze oder Kater wieder als Freigänger umherlaufen.

Tierschutzverein Essen bietet Teilkostenerstattung bis Ende Juni

Der Tierschutzverein Essen e.V. bietet Besitzern von Freigängern noch bis 30. Juni unter Vorlage der Rechnung eine Erstattung von 30 Euro für einen Kater, 60 Euro für eine Katze und 10 Euro für den Registrierungschip. Weitere Informationen gibt es unter: http://www.tierheim-essen.de

Zum Hintergrund: Durch die letzte Novellierung des Tierschutzgesetzes, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, kann die Kastrationspflicht aus Tierschutzgesichtspunkten erlassen werden. Die Bundesländer sind dadurch ermächtigt, Maßnahmen zur Populationskontrolle freilebender Katzen zu treffen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Ermächtigung an die Kreise und Kommunen delegiert, die nun entsprechende Verordnungen erlassen können. Der Rat der Stadt Essen hat am 24. Februar die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet beschlossen.

Nicht handeln bedeutet eine Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrig handelt:

- wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Freigängerkatze nicht eindeutig und dauerhaft durch Microchip oder Ohrtätowierung kennzeichnet,

- eine Freigängerkatze nicht registrieren lässt und

- nicht sicherstellt, dass fortpflanzungsfähige Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf haben.

Ordnungswidrig handelt auch, wer einer Anordnung zur Unfruchtbarmachung nicht nachkommt oder eine Bescheinigung eines Tierarztes zum Nachweis der Unfruchtbarmachung nicht vorlegt.

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Autor:

Lokalkompass Essen Ruhr aus Essen-Ruhr

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