Herbstzeit = Laubzeit. Wenn Ärger mit dem Nachbarn droht

In diesen Tagen zeigt sich der Herbst von seiner schönen Zeit. Das Blattwerk der Bäume färbt sich und das Laub fällt ab. Ein Spaziergang im Wald bietet die Möglichkeit die Seele baumeln zu lassen und tiefen Frieden in sich zu spüren.
Nur: wäre da nicht der Laub des Baumes aus dem Nachbargarten auf meinem Grundstück, meiner Zufahrt und meinem Hauseingang. Muss ich mir das gefallen lasen? Muss nicht der Nachbar das Laub entfernen? Darf ich ihm sein Laub über den Gartenzaun werfen?
Es lässt sich unendlich und vorzüglich darüber streiten, wer nun für die Beseitigung des Laubes verantwortlich ist oder wer die Kosten hierfür trägt. Auch wird häufig angedacht, den Baum des Nachbarn durch ein Gerichtsurteil entfernen zu lassen. Die Gerichte werden dahingehend immer wieder um Urteile bemüht.

Miteinander reden!

Besser als jeder Gang zum Gericht ist das Gespräch miteinander! Vieleicht kann man beim gemeinsamen Laubentfernen mit dem Rechen (anstelle mit modernen "Laubwegpustern") den Nachbarn besser kennenlernen, eine Bratwurst mehr auf den Grill legen und gemeinsam nach getaner Arbeit ein Feierabendbier genießen.

Das Schiedsamt kann helfen!

Wenn dieses einfache Miteinander nicht möglich ist, so ist doch jedenfalls der unkomplizierte Gang zum zuständigen Schiedsamt dem langwierigen Weg zum Gericht vorzuziehen denn bis man ein Urteil bei Gericht erwirkt hat, ist das Laub vermutlich schon zu Humus geworden und man weiss vorher nicht ob einem das Urteil "schmeckt". Besser ist es, sich beim Schiedsamt zu einigen und sich das Feierabendbier "schmecken" zu lassen.

Autor:

Stefan Hagemann aus Essen-Ruhr

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