Schiedsamt Essen
Ein Aspekt der Streitschlichtung: Antragstellung
Damit ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden kann, bedarf es eines Antrages. Dieser kann entweder bei einer Schiedsperson persönlich gestellt oder formlos schriftlich eingereicht werden.
Ein Antrag sollte beinhalten wer wem wann was getan hat und was der Geschädigte möchte. Die Einreichung per Mail oder Fax ist möglich, jedoch muss der unterschriebene Originalantrag nachgereicht werden.
Das Schlichtungsverfahren wird eröffnet sobald ein vollständiger Antrag bei der zuständigen Schiedsperson eingegangen und der gesetzlich notwendige Kostenvorschuss geleistet worden ist.
Autor:Stefan Hagemann aus Essen-Ruhr |
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