Parken auf dem Marktplatz Kupferdreh?
Bürgerentscheid im Stadtbezirk VIII
Wahlamt nennt Fristen zum Bürgerentscheid Die etwa 44.000 Abstimmungsberechtigten in den Stadtteilen Burgaltendorf, Byfang, Heisingen, Kupferdreh, Überruhr-Hinsel und Überruhr-Holthausen sind aufgefordert, über folgende Fragestellung abzustimmen: "Sind Sie dafür, dass das Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz während der Umbauphase unter der Autobahnbrücke außerhalb der Wochenmarktzeiten mit Parkscheibenregelung erlaubt wird?". Diese Frage ist mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 16 Tagen im Gebiet des Stadtbezirkes VIII – also in den Stadtteilen Burgaltendorf, Byfang, Heisingen, Kupferdreh, Überruhr-Hinsel oder Überruhr-Holthausen der Stadt Essen - seinen Hauptwohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Recht zur Teilnahme an einer Kommunalwahl ausgeschlossen ist.
Abstimmungsbrief
Wer die Fristen der Briefabstimmung nicht einhalten konnte, kann seinen Abstimmungsbrief bis zum 24. Februar (spätestens 16 Uhr) in den Hausbriefkasten des Rathauses, Porscheplatz, oder des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, einwerfen.
Abstimmungsberechtigte, die am Sonntag, 24. Februar, im Abstimmungsraum ihr Votum abgeben möchten, finden die Anschrift und die Nummer des Abstimmungsbezirkes auf ihrer Abstimmungsbenachrichtigungskarte.
Wer seine Karte nicht mehr zur Hand hat, kann sich unter www.essen.de/bürgerentscheid seinen Abstimmungsraum durch Eingabe der Adresse anzeigen lassen.
Dort wird auch ab 18 Uhr das Abstimmungsergebnis nach Eingang der Ergebnisse aus den einzelnen Abstimmungsbezirken angezeigt.
Das Wahlamt hilft
Bei Fragen zum Bürgerentscheid hilft das Wahlamt unter der Rufnummer 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/bürgerentscheid
Autor:Beatrix von Lauff aus Essen-Ruhr |
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