Theresia-Albers-Stiftung lehnt Spahn-Pläne ab
Altenpfleggekräfte sollen pflegen, nicht testen!
Die Theresia-Albers-Stiftung, zu der u.a. in das Marienheim in Überruhr gehört, kritisiert scharf den Plan desBundesgesundheitsministeriums, den Pflegeeinrichtungen die Verantwortung für die Durchführung von Corona-Tests an ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zu übertragen.
Grundsätzlich begrüßt die Stiftung zwar, dass die Forderung der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege nach Testung im Bundesministeriumfür Gesundheit berücksichtigt werde und regelmäßige Testungen in der Altenpflege durchgeführt werden sollen. Allerdings seien die Rahmenbedingungen, wie sie im Entwurf des Mustertestkonzeptes des BGM dargestellt werden, unhaltbar.
Über die Grenzen hinaus gefordert
„Unsere Pflegekräfte sind ohnehin bis über ihre Grenzen hinaus gefordert. Seit Beginn der Pandemie ist die Personalsituation erst recht dramatisch“, sagt Stiftungsvorstand Meinolf Roth, „es kann nicht erwartet werden, dass Mitarbeitende der Pflegeeinrichtungen den gesetzlichen Anspruch auf die Versichertenleistung der Testungen erbringen sollen, weil die öffentlichen Gesundheitsbehörden sich personell überfordertsehen.“
Mehraufwand von mindestens 80 Stunden pro Woche
Auch in Schulen und Kindertagesstätten kämen die Behörden schließlich ihrer Verpflichtung nach, die vereinbarten Testungen zu sichern. Roth rechnet beispielhaft vor: „In einer Einrichtung mit 80 Bewohnern arbeiten durchschnittlich rund 60 Mitarbeiter sowie zehn Ehrenamtliche, die Bewohner erhalten täglich durchschnittlich Besuch von einer Person. Der Zeitaufwand für eine geplante PoC Antigen-Testung wird mit 20 Minuten angegeben zuzüglich des Aufwandes für das Dokumentations- und Meldeverfahren. Nach unserer groben Berechnung entsteht dabei ein Aufwand von mindestens 80 Stunden pro Woche, was bedeutet, dass zwei Pflegefachkräfte dafür abzustellen sind, die für die operative Pflege in der Einrichtung nicht mehr zur Verfügung stehen.“
Öffentlichen Gesundheitsbehörde
Deshalb müsse die Verantwortung zur Durchführung von Tests nach wie vor im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Gesundheitsbehörde verbleiben. „Sie kann nicht ohne Schaffung von notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen auf die Pflegeeinrichtungen übertragenwerden“, so Meinolf Roth.
Autor:Lokalkompass Essen Ruhr aus Essen-Ruhr |
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