Corona-Ticker
Allgemeine Information

11.08.2021, 8:30 Uhr:

Gestern haben die Ministerpäsident*innen und Bundeskanzlerin Angela Merkel über die weiteren Maßnahmen mit Blick auf die Coronavirus-Pandemie beraten. Dabei haben sie unter anderem beschlossen, dass der Bundestag die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" verlängern soll, die bis vorerst 11. September gilt. Dies ermöglicht dem Bund unter anderem ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu Testungen, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise zu erlassen.
Angesichts des bestehenden breiten Impfangebots haben Bund und Länder zudem beschlossen, das Angebot der kostenlosen Bürgertests für alle zum 11. Oktober zu beenden. Für Bürger*innen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, beispielsweise Schwangere oder Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, soll das kostenlose Angebot jedoch bestehen bleiben.
Testnachweise sollen neben Nachweisen über eine Impfung oder Genesung (sogenannte 3G-Regel) eine wichtige Voraussetzung bilden, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben: Nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete sollen Zugang zu zahlreichen Bereichen erhalten. So wurde eine Testpflicht für Ungeimpfte für Veranstaltungen in Innenräume beschlossen, die spätestens ab 23. August ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 gelten soll – unter anderem in der Innengastronomie, Fitnessstudios oder bei körpernahen Dienstleistungen.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler*innen, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Bei Getesteten soll der Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 bzw. bei niedrigem Infektionsgeschehen sollen die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen können.
Symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung sollen künftig zudem von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Diese soll auch nicht mehr für Geimpfte und Genesene bei der Rückreisenach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet gelten.
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass Sportgroßveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauenden maximal bis zu 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität ausgelastet sein dürfen sollen, jedoch mit nicht mehr als insgesamt 25.000 Zuschauer*innen.
Die konkreten Regelungen für Nordrhein-Westfalen ergeben sich unter anderem aus der Coronaschutzverordnung. Bis die Landesregierung eine aktualisierte Fassung veröffentlicht, gelten weiterhin die aktuell bereits bestehenden Vorgaben.

(Quelle Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen)

Autor:

Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr

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