Corona-Maßnahmen
Aktuelle Informationen:
25.06.2021, 10:30 Uhr:
Coronaschutzverordnung bis 8. Juli verlängert – kleine Anpassungen gelten auch in Essen: Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen, also bis 8. Juli, verlängert und angepasst. Bereits seit 21. Juni gilt die Maskenpflicht im Freien in der Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo Abstände einzuhalten schwerfällt, beispielsweise in Warteschlangen oder bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes. Das Gastronomie-Personal mit Kund*innenkontakt muss Masken weiterhin auch im Außenbereich tragen, da dort im Service Mindestabstände nicht dauerhaft eingehalten werden können.
Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt grundsätzlich weiter bestehen. Die Maske kann jedoch bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Dies gilt auch für Sitzplätze in Bibliotheken.
Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, allerdings können Bürger*innen zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen Negativtestnachweis verzichten. Zudem können sich in Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen mit genehmigtem Hygienekonzept in Inzidenzstufe 1 künftig mehr Personen in Innenräumen aufhalten: erlaubt ist eine Person je zehn Quadratmeter statt der bisherigen 20 Quadratmeter.
(Quelle Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen)
Autor:Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr |
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