Kupferdreh
Parken auf dem Marktplatz?

Soll das Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz erlaubt werden? Foto: Lukas
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Dem Wahlamt der Stadt Essen wurden 393 Unterschriftenlisten mit 3.576 Unterschriften zum Bürgerbegehren "Zeitlich befristetes Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz" im Stadtbezirk VIII übergeben.
Da die Angelegenheit des Bürgerbegehrens in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes VIII liegt, ist für die Zahl der zu erreichenden gültigen Unterschriften die Einwohnerzahl des Stadtbezirkes VIII maßgebend.
Im Stadtbezirk VIII waren am 30. September 2018 51.722 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Das erforderliche Quorum beträgt demnach 6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Bürgerin oder Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
Am 26. Oktober 2018 - dem Tag, an dem das Bürgerbegehren eingereicht wurde - ist die Zahl der benötigten gültigen Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren ermittelt worden. Sie beträgt 2.612, das entspricht 6 Prozent der 43.525 Wahlberechtigten des Stadtbezirkes VIII.
Die Prüfung der Unterschriften erbrachte folgendes Ergebnis: Die eingereichten 393 Unterschriftenlisten enthielten insgesamt 3.576 Unterschriftszeilen. Von diesen 3.576 geprüften Unterschriften waren 2.526 gültig und 1.050 ungültig.
Von den 1.050 nicht gültigen Unterschriften waren 672 nicht Bürgerinnen oder Bürger des Stadtbezirkes VIII der Stadt Essen, damit bestand keine Wahlberechtigung. 128 hatten doppelt oder mehrfach unterschrieben und 250 konnten wegen unleserlicher Angaben nicht erkannt werden oder waren im Essener Melderegister nicht auffindbar.
Die Zahl der gültigen Unterschriften (2.526) ist niedriger als die gemäß § 26 Abs. 4 S. 1 GO NRW erforderliche Anzahl (2.612).

Listen nachreichen

Da die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bürgerbegehren zum Zeitpunkt der Zulässigkeitsentscheidung vorliegen müssen, können die Vertretungsberechtigten noch weitere Unterschriftenlisten nachreichen.
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens haben angekündigt, bis zum 26. November weitere Unterschriftenlisten nachzureichen. Nach Prüfung dieser Unterschriften wird das endgültige Ergebnis dem Rat der Stadt Essen zur Sitzung am 28. November für die Zulässigkeitsentscheidung vorgelegt.

Entscheidung fällt am 28. November

Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Rat der Stadt dann in seiner Sitzung am 28. November entscheiden.

Autor:

Beatrix von Lauff aus Essen-Ruhr

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