Bürgerentscheid im Stadtbezirk VIII
Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz nicht erlaubt
Der Kommunalwahlausschuss hat nun definitiv das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheides im Stadtbezirk VIII festgestellt.
Der Ausschuss stellte fest, dass die Mehrheit der Abstimmenden die Fragestellung im Rahmen des Bürgerentscheids zwar mit "Ja" beantwortet hat, aber das in § 26 Abs. 7 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW geforderte Quorum von 15 Prozent der Abstimmungsberechtigten (6.536 Stimmen) nicht erreicht wurde.
Eine Entscheidung über die gestellte Frage ist zustande gekommen: Das Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz während der Umbauphase unter der Autobahnbrücke außerhalb der Wochenmarktzeiten mit Parkscheibenregelung wird nicht erlaubt.
Autor:Lokalkompass Essen Ruhr aus Essen-Ruhr |
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