Neue Gefahren auch für den Essener Stadthaushalt - Umfang der Grundsteuer B muss erhalten bleiben
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen gerade Kommunen wie Essen darauf drängen, dass die Groko in Berlin jetzt rasch ihre gesetzgeberischen Hausaufgaben zur Grundsteuerfestsetzung erledigt. In der letzten Berliner GroKo Regierungzeit wurde diese Aufagbe trotz Vermerk im alten Koalitionsvertrag quasi "vergessen". Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung muß dann schnell - bis Ende 2019 - das Personal dafür zur Verfügung stellen, die einzelnen Grundstücke auch realistisch bewerten zu können. Für unsere Stadt Essen stehen jährliche Einnahmen aus der "Grundsteuer B" von etwa 130 - 132 Mio € auf dem Spiel.
Die Grundsteuer B als sichere Bank
Gegenüber den Einahmen aus der Gewerbesteuer, die in der Netto-Rechung seit 2014 zwischen 276 und 290 Mio € schwankte und der Einkommensstzeuer, die sich in dieser Zeit von rund 224 auf etwa 247 Mio € erhöhte, scheint die Grundsteuer B ja eher eine kleinere Steuer zu sein. Dafür hatte sie den immer vom Kämmerer sehr geschätzten Vorteil, sehr verläßlich in de rmittelfristigen Planung zu sein.
Großkonzerne wie EON oder RWE haben manchmal heftige Gewinneinbrüche oder können kurzfirstig ihren steuerrelevanten Hauptfirmensitz in andere Städte ( manchmal leider auch Länder) verlegen. Pendelnde Arbeitskäfte zahlen auch nicht immer ihre Steuern in Essen.
Nur die Grundstücke, die bleiben immer und können höchstens neu bewertet werden.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur derzeitigen Ermittlungspraxis bei der Grundsteuer erklärt Mehrdad Mostofizadeh, kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist mit Blick auf die unterschiedlichen Wertentwicklungen der Grundstücke und Immobilien seit der letzten Bewertung vor über 50 Jahren folgerichtig.
Trotz der jetzt festgestellten Verfassungswidrigkeit bei der Bemessungsgrundlage muss der Umfang der Grundsteuer auch zukünftig erhalten bleiben. Mit Einnahmen von über 13 Milliarden Euro allein im vergangenen Jahr wurde und wird vor Ort die Finanzierung wichtiger Aufgaben wie Kinderbetreuung, Sport und Kultur gesichert. Damit stellt die Grundsteuer B eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Kommunen dar. Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der als Hamburger Bürgermeister im Bundesrat noch gegen eine Neuregelung votiert hat, muss nun im Interesse aller Städte und Gemeinden kurzfristig die Auflagen des Gerichts aufgreifen. Die gesetzten Zeiträume sind ambitioniert, aber einhaltbar – wenn der Prozess sofort angegangen wird. Dabei sollten aus unserer Sicht politisch unerwünschte Fehlanreize, die zum Beispiel unbebaute Grundstücke besser stellen als bebaute und somit Anreize für Bodenspekulation bieten, zwingend beseitigt werden.
Auch Landesfinanzminister Lienenkämper steht in der Pflicht, für eine Erfüllung der Auflagen des Gerichts zu sorgen. Wer nicht handelt, missbraucht seine Macht, um die Grundsteuer faktisch abzuschaffen. Dann könnten den Kommunen in NRW Einnahmeverluste von rund 3,5 Milliarden Euro entstehen.“
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
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