Mobbing-Opfer ohne Rechte

Selbst die erschreckenden Folgen von Mobbing waren dem Bundesministerium der Justiz bisher nicht Anlass genug, eine geeignete gesetzliche Regelung zu schaffen.
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[…] kein Bedürfnis für die Schaffung eines besonderen strafrechtlichen Tatbestandes ‚Mobbing’ […] lautete es im Bericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2000. In einer Stellungnahme hatte das Bundesministerium der Justiz bekundet, dass das geltende Recht dem Problem bereits mit angemessenen Mitteln begegne…


[…] lm Hinblick auf diese Rechtslage wird derzeit auch weiterhin kein Bedürfnis für die Schaffung eines zusätzlichen eigenständigen Straftatbestandes gegen Mobbing gesehen. […] lautete mit derselben Begründung die Antwort des Bundesministeriums der Justiz auf den offenen Brief eines Mobbing-Opfers im Jahre 2010. Auch hier bezog man sich auf die zahllosen – und völlig ausreichenden – Möglichkeiten, die einem Opfer bereits heute zur Verfügung stünden, sich gegen Mobber zu wehren.

‚Recht haben – Recht bekommen’ – ‚Theorie und Praxis’ – wie soll man das nennen, das der Realität doch deutlich näher kommt als die hier zitierten Ausführungen von Petitionsausschuss und Bundesministerium?

Vier Jahre Kampf für Gerechtigkeit

Das Opfer, das im August 2009 nach anonymen Drohungen aus dem Kreise der Mobber die Hilfe der Justiz in Anspruch nehmen wollte, hatte zunächst die zuständige Staatsanwaltschaft auf zahllose Fälle ehrverletzender Mobbing-Handlungen – Elemente einer regelrechten Hasskampagne – und deren gravierende Auswirkungen auf die eigene Gesundheit hingewiesen.

Zwar wurde die Aussage des Opfers darauf hin bei der Kriminalpolizei unter dem Tatverdacht der vorsätzlichen Körperverletzung aufgenommen, jedoch führte die Staatsanwaltschaft die Anzeige lediglich unter dem Tatvorwurf der Beleidigung. Für dieses weitaus geringere Delikt kennt die deutsche Rechtsprechung eine ganz besondere Form des Täterschutzes. So stellte die ermittelnde Behörde fest, dass die geschilderten Vorfälle aus der Zeit zwischen Sommer 2007 und Februar 2009 nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten, da die Anzeigefrist bereits verstrichen sei. Trotz einer Verjährungsfrist von drei Jahren könne ein solches Delikt nur in einer Drei-Monats-Frist zur Anzeige gebracht werden.

Der Tatverdacht der Körperverletzung fiel unter den Teppich. Der Absender der vorgenannten anonymen Drohungen konnte nicht ermittelt werden. Ermittlungen eingestellt.

Aufgrund anhaltender Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Lebensqualität wagte das Opfer im August 2012 einen weiteren Versuch, zu seinem Recht zu kommen. Unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bundesministeriums (http://www.ilia-faye.de/pdf/BMJ101005.pdf) forderte das Opfer ein Vorgehen gegen die Täter wegen Nötigung und Körperverletzung. Nach erneuten umfangreichem Schilderungen und einer späteren höflichen Erinnerung wurden im November einige eher oberflächliche Rückfragen an das Opfer gerichtet und natürlich ausführlich beantwortet – Körperverletzung: kein Thema.

Im Dezember folgte die Einstellung der ‚Ermittlungen’ – ein Zusammenhang zwischen Mobbing und Beeinträchtigung der Gesundheit könne ebenso wenig festgestellt werden, wie ein Vorsatz der Täter…

Eine frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft mit weiteren Details und Belegen über den gegen das Opfer praktizierten Psychoterror ergab nach mehreren weiteren Erinnerungen kürzlich den ablehnenden Bescheid auch dieser Behörde…

5. offener Brief an das Bundesministerium der Justiz

Da die beigefügte Rechtsmittelbelehrung der Generalstaatsanwaltschaft eine weitere Ermittlung wegen Körperverletzung ausdrücklich ausschließt, erging vor wenigen Tagen ein weiterer offener Brief an das Bundesministerium der Justiz mit dem Tenor: Mobbing ist Gewalt - alles andere ist eine Verharmlosung! Der allgemeine Umgang der deutschen Justiz mit diesem unbequemen Thema leistet der zunehmenden Gewalt und Verrohung der Gesellschaft bisher aktiv Vorschub [...]

Zusätzlich erging ein Schreiben mit dem Vorwurf der völlig unzureichenden Wahrnehmung der Rechte von Mobbing-Opfern durch die Justiz an den Justizminister NRW, Herrn Thomas Kutschaty.

Am 17. Juli ist der internationale Tag der Gerechtigkeit. Ob es die deutsche Justiz jemals schaffen wird, diesem Anspruch auch nur annähernd gerecht zu werden?

Der komplette öffentliche Schriftwechsel bezüglich der Forderung eines geeigneten Anti-Mobbing-Gesetzes kann im Internet abgerufen werden: http://www.mobbing.ilia-faye.de/kgm.html

Selbst die erschreckenden Folgen von Mobbing waren dem Bundesministerium der Justiz bisher nicht Anlass genug, eine geeignete gesetzliche Regelung zu schaffen.
Im beschriebenen Fall wurde durch die Täter sogar mittels Abstimmung das Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Kein Grund für die ermittelnden Behörden, tätig zu werden.
Autor:

Ilia Faye aus Essen-Ruhr

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