Johann-Peter-Hebel-Schule: Anmeldezahlen sorgen für Probleme
Für Irritation bei den Bezirksvertretern sorgte am 1. Februar ein Schreiben von Birgit Pein, Schulpflegschaftsvorsitzende der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Johann-Peter-Hebel-Schule in Überruhr-Holthausen.
Die Grundschule mit Sitz an der Klapperstraße 60 soll bekanntlich zum Schuljahr 2012/2013 mit der benachbarten katholischen Suitbertschule zusammengelegt werden und in der „Gemeinschaftsgrundschule Überruhr“ aufgehen. Bis dahin soll die Schule einem Ratsbeschluss zufolge einzügig weitergeführt werden.
Wie Birgit Pein in ihrem Schreiben, das die Bezirksvertreter am Tag ihrer Sitzung erreichte, ausführt, liegen der Johann-Peter-Hebel-Schule für das kommenden Schuljahr 2011/2012 nun 46 Anmeldungen vor - genug für zwei Klassen, zu viel für eine einzige.
Das Schulverwaltungsamt billigt der Grundschule aufgrund des Ratsbeschlusses jedoch nur die Aufnahme von 31 Kindern (= eine Klasse) zu.
Allerdings gibt es an der Johann-Peter-Hebel-Schule einen Jahrgang mit zwei Klassen, die genau zum Sommer 2011 verabschiedet werden. „So ist ausreichend Platz für zwei neue Klassen vorhanden“, erläutert Birgit Pein in ihrem Schreiben.
Das Ansinnen der Schulverwaltung sei, so Pein, „völlig kontraproduktiv: „Hier sollen nun Eltern, die sich bewusst an der Gemeinschaftsgrundschule angemeldet haben, von dieser abgelehnt werden.“ Vertreterinnen des Schulverwaltungsamtes stellten Ende Januar in einem Gespräch mit den Rektoren von Johann-Peter-Hebel-Schule und Suitbertschule klar, dass bei Nachfrage über die festgelegte Zügigkeit hinaus die Nähe des Wohnsitzes zum Schulgebäude ausschlaggebend sei. Sprich: Die überzähligen Kinder müssten wohnortnah auf andere Schulen verteilt werden. An der zweizügigen katholischen Suitbertschule gibt es noch freie Kapazitäten: 48 Anmeldungen sind bislang eingegangen, Platz ist für 62 Kinder.
Für die Schulpflegschaft der Johann-Peter-Hebel-Schule ist die Unterbringung der überzähligen Kinder in der konfessionellen Suitbertschule jedoch keine Alternative: „Wir sind allerdings der Meinung, dass man Eltern nicht zwingen kann, eine konfessionelle Schule zu besuchen, nur weil diese wenige Zentimeter näher an ihrem Wohnort liegt und zur Zeit noch den Status der Zweizügigkeit besitzt.“
Vielmehr soll der Elternwille, ihr Kind eine nicht konfessionsgebundene Schule in Wohnortnähe besuchen zu lassen, respektiert werden. An der Johann-Peter-Hebel-Schule bestehe hierzu „ohne personellen oder finanziellen Mehraufwand seitens der Stadt die Möglichkeit“. Kinder an die zweite konfessionslose Grundschule in Überruhr, die Hinseler Schule, zu verweisen, sei kaum möglich, da diese mit 58 Anmeldungen fast ausgelastet sei.
Für Alfred Steinhoff, stellvertretender SPD-Vorsitzender in der BV VIII, sind die Beweggründe für die Entscheidung der Schulverwaltung „in keiner Weise nachvollziehbar“. Steinhoff stellte für die BV-Sitzung am 1. Februar einen Dringlichkeitsantrag zur Anhörung der Schulverwaltung zum Thema Ablehnung der zweiten Eingangsklasse an der Johann-Peter-Hebel-Schule. Zu knapp für die Schulverwaltung, einen Vertreter aus ihren Reihen zum Stadtteilparlament zu entsenden.
Alfred Steinhoffs Fraktionskollege und Chef der SPD in der BV VIII, Rolf Reithmeyer, stellte die Frage in den Raum, ob man bei der Johann-Peter-Hebel-Schule nicht eine Ausnahme machen könnte. Auf die Antwort der Schulverwaltung sind die Bezirksvertreter wie die Eltern an der Johann-Peter-Hebel-Schule sicherlich gleichermaßen gespannt.
Autor:Melanie Stan aus Essen-Ruhr |
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