Urnengang steht an
Informationen zum Bürgerentscheid am 24. Februar
Im Vorfeld des Bürgerentscheides im Stadtbezirk VIII am Sonntag, 24. Februar, fasst das Wahlamt wichtige Details und Termine zusammen. Die etwa 44.000 Abstimmungsberechtigten auf der Ruhrhalbinsel sind aufgefordert, sich für oder gegen zeitlich befristetes Parken auf dem Kupferdreher Markt auszusprechen.
Die Frage auf dem Stimmzettel lautet: "Sind Sie dafür, dass das Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz während der Umbauphase unter der Autobahnbrücke außerhalb der Wochenmarktzeiten mit Parkscheibenregelung erlaubt wird?". Sie ist mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.
Wahlamt verschickt Benachrichtigungen
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 16 Tagen im Gebiet des Stadtbezirkes VIII – also in den Stadtteilen Burgaltendorf, Byfang, Heisingen, Kupferdreh, Überruhr-Hinsel oder Überruhr-Holthausen der Stadt Essen – seinen Hauptwohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Recht zur Teilnahme an einer Kommunalwahl ausgeschlossen ist.
Die Benachrichtigungskarten werden bis zum 2. Februar versandt. In einer Informationssammlung zum Bürgerentscheid sind die Stellungnahmen der Initiatoren des Bürgerbegehrens, der in der Bezirksvertretung VIII vertretenen Fraktionen und des Bezirksbürgermeisters zusammengefasst. Diese Informationssammlung steht unter www.essen.de/bürgerentscheid zur Ansicht und zum Download bereit.
Es liegen außerdem gedruckte Exemplare in den Rathäusern Kupferdreh und Heisingen, im Stadtbad Kupferdreh, in der Stadtbibliothek Überruhr, im Mineralienmuseum in Kupferdreh, in den Bürgerämtern Gildehof und Steele, im Rathaus Porscheplatz und im Wahlamt (Kopstadtplatz 10) zur Mitnahme aus. Auf Wunsch schickt das Wahlamt die Informationssammlung per Post zu.
Quorum
Mindestens 15 Prozent der gut 43.500 Wahlberechtigten müssen ihr Kreuzchen fürs befristete Parken auf dem Marktplatz machen.
Damit liegt das Quorum bei rund 6.525 Stimmen. Für das Bürgerbegehren waren 2.784 gültige Unterschriften vorgelegt worden.
Briefwahl
Wer schon vor dem 24. Februar seine Stimme abgeben möchte, kann dies ab sofort während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 8.30 bis 15 Uhr, freitags 8.30 bis 12 Uhr) im Wahlamt, Kopstadtplatz 10, erledigen.
Alternativ kann Briefabstimmung beantragt werden: entweder die Rückseite der Benachrichtigungskarte ausfüllen und in einem verschlossenen Briefumschlag an das Wahlamt senden oder einen Online-Antrag auf www.essen.de/bürgerentscheid stellen.
In beiden Fällen sendet das Wahlamt alle benötigten Unterlagen per Post zu.
Bei Fragen zum Bürgerentscheid hilft das Wahlamt unter Tel. 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen gibt es auf www.essen.de/bürgerentscheid.
Autor:Annette Schröder aus Bochum |
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