‚Flashmob’ gegen Mobbing
Mobbing ist Gewalt – Gegen Gewalt braucht es Gesetze!
Seit vielen Jahren kämpfen zahllose Organisationen und Vereine in Deutschland gegen Mobbing. Erreicht wurde bisher fast nichts, im Gegenteil: Mobbing nimmt dramatisch zu.
Seit über 10 Jahren wurden inzwischen wiederholt Petitionen zur Forderung einer gesetzlichen Regelung mittels irgendwelcher Phrasen und Floskeln abgelehnt - oder besser: abgewimmelt. Offenbar nehmen die Verantwortlichen im Lande diese immer öfter geäußerte Forderung nicht ernst und flüchten sich in die (rein theoretische!) Behauptung, es seien bereits genügend Rechtsmittel vorhanden. Umfangreicher Schriftwechsel hierzu wurde veröffentlicht.
Zitat aus der pauschalierten Ablehnung:
"lm Hinblick auf diese Rechtslage wird derzeit auch weiterhin kein Bedürfnis für die Schaffung eines zusätzlichen eigenständigen Straftatbestandes gegen Mobbing gesehen."
Diese Aussage kann Mobbing-Opfern nur als blanker Hohn erscheinen, denn es werden immer mehr Mobbing-Fälle mit ihren oftmals Ekel erregenden Details bekannt - Taten, die in den seltensten Fällen vor Gericht landen mit Opfern, die oft den Suizid als einzigen Ausweg sehen.
In der Praxis muss bisher das Opfer jede einzelne Mobbing-Handlung als Einzeltat auflisten und belegen - das ist aufgrund der Vielzahl der Attacken gewöhnlich völlig unmöglich.
Die häufig vollkommen uninteressierten Staatsanwaltschaften stufen diese perfide Form von Gewalt gern als 'Kavaliersdelikt' oder 'Dummer-Jungen-Streich' ein, bezeichnen Mobbing bevorzugt als 'Modewort', die Verfolgung der Taten als 'nicht von öffentlichem Interesse' (um sich der Zuständigkeit zu entziehen), lehnen die vorgelegten Beweise ohne nähere Begutachtung pauschal als nicht ausreichend ab oder verweisen auf irgendwelche Anzeige-Fristen, die dem im Normalfall juristisch unkundigen Opfer innerhalb kürzester Zeit eine Strafanzeige gegen die Täter unmöglich macht.
Die Ausnahmefälle, die es tatsächlich bis vor einen Richter schaffen, erreichen vorwiegend haarsträubende Urteile "Im Namen des Volkes" zugunsten der Täter. Selbst Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes bleiben hier auf der Strecke. Auch beschränken sich diese Schein-Erfolge vorwiegend auf das Arbeitsgericht.
Eine (angemessene?) Verurteilung der Täter ist bisher die absolute Ausnahme! Bestenfalls erreicht das Opfer ein Vergleichsverfahren im Zivilrecht - und damit heißt es: außer Spesen nichts gewesen!
Unseren Gesetzgebern ist 'Mobbing' mit all seinen erschreckenden Folgen offenbar völlig gleichgültig. Das Opfer wird zum (unbequemen!) Aktenzeichen degradiert.
Dieser gleichgültigen Haltung soll diese Kampagne begegnen. Nicht als herkömmliche - bisher stets unwirksame - Sammelpetition, bei der die Zahl der Unterschriften offenbar gar keine Rolle spielt. Hier ist jeder aufgerufen, die Forderung nach einer vernünftigen gesetzlichen Regelung durch ein eigenes Schreiben zu bekunden. (Musterbrief unter http://www.ilia-faye.de/pdf/PDF/Gerechtigkeit.pdf). Art. 17 GG gibt jedem Bürger das Recht dazu und das sollte auch wahrgenommen werden.
Art 17 GG
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Erfolg kann diese Aktion jedoch nur haben, wenn sich möglichst viele, die sich gegen Mobbing aussprechen, beteiligen und wenn diese Beteiligung gebündelt erfolgt. Die Menge an Briefen soll der Forderung Nachdruck verleihen und aufzeigen, dass hinter jeder einzelnen Unterschrift ein Mensch - ein Bürger dieses Landes - steht.
Diese konzertierte Briefaktion soll ähnlich einem 'Flashmob' gegen Mobbing ab dem 16. Juli 2014 stattfinden. Der 17. Juli 2014 ist internationaler Tag der Gerechtigkeit und an diesem Tage sollten (in möglichst großer Zahl) die ersten Briefe in Berlin eintreffen.
Wir sind das Volk und im Namen des Volkes sollte RECHT gesprochen werden!
Warte nicht, bis Du selbst zum Opfer wirst oder ein Mensch der Dir nahe steht – dann ist es zu spät!
Autor:Ilia Faye aus Essen-Ruhr |
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