Dilldorfschule: LINKE fordern, Stadt soll Mindeststandards einhalten
In der Sitzung des Sozialausschusses am heutigen Mittwoch legt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag zur Beschlussfassung vor:
"Die Verwaltung wird aufgefordert, die Unterbringung und Versorgung aller Flüchtlinge in Essen nach den vom Rat der Stadt am 24.11.2010 beschlossenen Mindeststandards sicherzustellen."
Mindestens 8 qm Wohnfläche pro Person, Barleistungen
"Begründung:
Zu den vom Rat der Stadt beschlossen Mindeststandards gehören u.a.:
- Dezentrale, sozialverträgliche Unterbringung vorrangig in Wohnungen
- Menschenwürdige Lebensbedingungen, mindestens 8 qm Wohnfläche pro Person
- Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Barleistung
- Enge Zusammenarbeit der Verwaltung mit Pro Asyl, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen u.a. bei der Betreuung der Flüchtlinge und bei der Erstellung eines Betreuungskonzeptes."
"Die bisherigen Planungen der Verwaltung zur Herrichtung und zum Betrieb der ehemaligen Grundschule an der Oslenderstraße entsprechen den gültigen Standards bisher nicht in allen Punkten und sind deshalb nachzubessern", so die LINKEN-Fraktion im Rat derStadt Essen.
Verwaltung will Wertgutscheine einsetzen
Unter Punkt 4 der Verwaltungsvorlage heißt es:
Herrichtung der ehemaligen Grundschule in Dilldorf, Oslenderstraße als „Behelfseinrichtung“ für nicht planbare notfallmäßige und vorübergehende Unterbringungen für Asylbewerber." Die Sicherstellung der Grundleistungen soll hier über Sachleistungen gemäß § 3 Absatz 1 erfolgen. Grundleistungen sind der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und
Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Notwendige Kleidung soll nach Plänen der Verwaltung möglichst als Wertgutschein gewährt werden. (Kapazität 80 Personen); geschätzte Dauer der Umsetzung nach Beschlussfassung: 6 - 8 Wochen.
Keine Entsprechung mit humanitären Grundsätzen in Essen
Die LINKEN-Fraktion möchte nachdrücklich an die am 24.11.2010 vom Rat beschlossenen Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen erinnern (Antrag 2201/2010/SPD/LINKE). Darin heißt es unter Punkt 3:
"Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie auch künftig Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz als Barleistungen gewährt werden können. Sachleistungen, Gutscheine oder Geldkarten entsprechen nicht den humanitären Grundsätzen, die sich in Essen als gesellschaftlicher Konsens herausgebildet haben."
Autor:Melanie Stan aus Essen-Ruhr |
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