CDU-Fraktion zu Gesundheitskosten von Flüchtlingen: Land muss helfen
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen sieht das Land in der Pflicht, die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei den rapide steigenden Kosten für die medizinische Betreuung von Flüchtlingen finanziell stärker zu unterstützen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen Härtefallfonds für die gesundheitliche Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen.
Hierzu erklärt Dirk Kalweit, stellvertretender Vorsitzender und integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Kosten für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen sind in Essen in diesem Jahr sprunghaft angestiegen. So hat die Stadt Essen bis Ende September rund 50 Prozent mehr Kosten aufwenden müssen als im gesamten Jahr 2013. Daher brauchen wir in Nordrhein-Westfalen einen Härtefallfonds für die gesundheitliche Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge. Die Kommunen müssen von den Krankheitskosten entlastet werden, sobald diese eine bestimmte Höhe überschritten haben. Denkbar wäre das hessische Modell der Härtefallfondsregelung. In Hessen existiert eine Regelung, nach der es eine Spitzerstattung gibt, wenn mehr als 10.226 Euro pro Person anfallen. Eine solche Zusatzerstattung muss auch in Nordrhein-Westfalen zügig umgesetzt werden.
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - NRW-Kommunen brauchen dringend stärkere finanzielle Unterstützung
Dies ist umso dringender, wenn man bedenkt, dass Essen im Jahre 2013 lediglich 14 Prozent der angefallenen Kosten für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen vom Land erstattet bekommen hat. Des Weiteren sind die Kommunen in NRW – so auch die Stadt Essen - mit einer Pro-Kopf-Pauschale von 514 Euro im Monat seitens des Landes finanziell chronisch unterversorgt. Ebenso dürfen die Erstattungen nicht länger auf den Vorjahreszeitraum abgestellt werden. Damit sind für das laufende Jahr 2014 die Zuwandererzahlen des 31.12.2012 maßgeblich. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen müssen die Erstattungen auf Basis der aktuellen Flüchtlingszahlen in Form einer Vorauszahlung und Spitzabrechnung erfolgen.“
Autor:Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr |
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