CDU-Fraktion: Urteil stärkt ‚Optionskommunen‘
Langzeitarbeitslose wieder schneller in den Arbeitsmarkt integrieren können
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen sieht im aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgericht eine Stärkung der sogenannten ‚Optionskommunen‘ bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. ‚Optionskommunen‘ sind diejenigen Städte und Kreise, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie, ohne die Bundesagentur für Arbeit, betreuen und in den Arbeitsmarkt integrieren.
Hierzu erklärt Dirk Kalweit, stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil die Optionskommunen - wie Essen - gestärkt. Mit der Einschränkung der direkten Prüfbefugnisse des Bundes können die Optionskommunen ihre vertretbaren Rechtsauffassungen in Eigenregie umsetzen. Der Bund hat bei den Prüfungen der ‚Optionskommunen‘ seine Aufsichtsfunktion zu sehr ausgedehnt. Die Aufsichtspflicht liegt aber bei den Ländern. Dies beeinträchtigte die Arbeit der kommunalen Jobcenter. Damit ist an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft worden. Der Bund dürfe keine vertretbaren Rechtsauffassungen des Jobcenters beanstanden und auf dieser Basis Mittel vorenthalten. Mit der größeren Handlungsfähigkeit der ‚Optionskommunen‘ verbinden wir die Hoffnung, dass Langzeitarbeitslose wieder schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können.“
Autor:Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr |
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