CDU-Fraktion spricht sich gegen die Ausweitung des Wahlrechts bei Kommunalwahlen aus
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen spricht sich gegen die jüngst durch die
rot-grüne Landesregierung neu in die Diskussion eingebrachte Änderung des kommunalen Wahlrechtes aus, und lehnt die aktuelle Forderung der türkischen Gemeinde in Deutschland für ein kommunales Wahlrecht für Türken ab.
Hierzu der integrationspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen, Dirk Kalweit: „Im Kontext der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist diese immer wieder neu, u.a. seitens der SPD aufflammende Diskussion um das kommunale Wahlrecht für nicht EU-Ausländer geradezu eine Schimäre, da zur Einführung des selbigen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig wäre, die bekanntermaßen mit den Stimmen der CDU/CSU nicht zu erreichen ist.
Aber auch die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen lehnt nachhaltig die Einführung des kommunalen Wahlrechtes für nicht EU-Ausländer aus inhaltlichen Gründen ab.
Die kommunale Selbstverwaltung bedarf starker Räte und einer eindeutigen Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler. Dazu gehört, dass das Wahlrecht nicht beliebig aufgeweicht werden darf. Das kommunale Wahlrecht ist kein Wahlrecht minderen Ranges, kein Wahlrecht zweiter Klasse. Wer daher die politische Partizipation für Ausländer fordert, müsste konsequenter Weise auch das Wahlrecht für den Landtag, den Bundestag oder das Europäische Parlament fordern. Aus der Sicht der CDU-Fraktion gibt es jedoch einen unauflöslichen Zusammenhang zwischen der Staatsbürgerschaft und der Ausübung von staatsbürgerlichen Rechten, zu denen auch das Wahlrecht gehört. Rechte bedingen jedoch auch staatsbürgerliche Pflichten, von denen - in der Logik der Befürworter des Kommunalwahlrechtes - die betroffenen Ausländer dann ausgenommen wären. Zudem bleibt die integrationspolitische Frage offen, welche Anreize zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Ausländern noch vorhanden wären, wenn Sie z.B. Rechte wie das kommunale Wahlrecht auch ohne staatsbürgerliche Pflichten bekämen.
Auch der Verweis der türkischen Community, dass EU-Ausländer schon heute das kommunale Wahlrecht besitzen, und somit eine Differenzierung des Wahlrechtes auf föderaler Ebene möglich ist, ist nicht stichhaltig, da selbiges auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruht. Dieses Prinzip lässt sich jedoch nicht auf andere Staaten wie z.B. die Türkei übertragen.“
Autor:Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.