CDU: Bund verdoppelt Soforthilfe für Flüchtlinge
Land muss Gelder zu 100 Prozent an Städte und Gemeinden weiterleiten und damit auch Essen finanziell entlasten!
Die Verdoppelung der Soforthilfe des Bundes auf 1 Milliarde Euro in diesem Jahr und die angekündigte strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den gesamtstaatlichen Kosten der Flüchtlingsunterbringung ab dem kommenden Jahr sind eine immense Hilfe auch für die Stadt Essen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet die Aufstockung der Soforthilfe für dieses Jahr zusätzliche rund 108 Millionen Euro! Dabei steht fest, dass diese Mittel zu 100 Prozent an die Städte und Gemeinden gehen müssen. Es darf nicht wieder dazu kommen, dass die Landesregierung mit den Bundesgeldern eigene Maßnahmen finanziert oder die Mittel im Haushalt versickern.
Die Kommunen müssen sich um immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber küm-mern und dabei wird auch die Stadt Essen bislang von der Landesregierung im Stich gelassen. Bei der wichtigen humanitären Aufgabe der Flüchtlingsversorgung rückt neben den zunächst dringendsten Fragen einer angemessenen Unterkunft zunehmend die Frage der Finanzierung in den Städten und Gemeinden in den Fokus. In allen anderen Bundesländern erhalten die Städte und Gemeinden wesentlich höhere Zuweisungen des Landes oder sogar eine Erstattung aller notwendigen Kosten, wie zum Beispiel in Bayern. In Nordrhein-Westfalen werden dagegen lediglich 30 bis 50 Prozent der tatsächlichen kommunalen Aufwendungen für die Flüchtlingsversorgung erstattet, in Essen sogar noch weniger.
Jetzt muss die rot-grüne Landesregierung die Soforthilfe des Bundes schnell 1:1 an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weiterleiten. Dann würde die Stadt Essen noch in diesem Jahr ca. 3,25 Mio. Euro erhalten und somit weiter entlastet werden. Gleichzeitig ist es jetzt notwendig, die völlig unzureichende Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten endlich so aufstocken, dass gemeinsam mit den Bundesmitteln eine 100 prozentige Bezahlung aller kommunalen Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen erfolgt.
Die CDU-geführte Bundesregierung hat die Not der Kommunen erkannt hat, während die Landesregierung die finanziellen Probleme der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung weiterhin ignoriert.
Hintergrund:
• Die Bundesregierung geht für das Jahr 2015 von rund 450 000 Asylanträgen bundesweit aus (400.000 Erstantragsteller/ 50.000 Folgeantragsteller). Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel, dem zufolge Nordrhein-Westfalen rund 22 Prozent der Antragsteller aufnimmt.
• Von Januar bis April 2015 haben insgesamt 114.125 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Davon mehr als 57.000 aus sogenannten Westbalkanstaaten (50 Prozent) – Serbien, Kosovo, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien.
• Nordrhein-Westfalen rechnet in diesem Jahr mit bis zu 100 000 Flüchtlingen - das wären mehr als doppelt so viele wie 2014.
Die Flüchtlingspauschalerstattung Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten durch das Land für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern eine pauschale Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Diese Mittel werden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel (§ 4 Abs. 1 Satz 3 FlüAG) auf die Gemeinden verteilt.
• Für die Zahlungen 2014 wurde der Bestand der Asylbewerber zum 1. Januar 2013 berücksichtigt: Das sind 18.080 Flüchtlinge. Nordrhein-Westfalen erstattete den Kommunen im Jahr 2014 insgesamt 111,5 Millionen Euro für 18.080 Flücht-linge, obwohl zum 01.01.2014 bereits 10.000 Flüchtlinge mehr in den Kommunen versorgt werden mussten.
• Für die Zahlungen 2015 wird der Bestand zum 1. Januar 2014 berücksichtigt: Das sind 28.380 Flüchtlinge. Der Haushalt für 2015 sieht 183.046.000 Euro als Pauschale an die Kommunen für Flüchtlingskosten vor, obwohl 58.245 Flüchtlinge in nordrhein-westfälischen Kommunen zum 01.01.2015 versorgt wurden.
Ergebnisse der Bund/Länder-Arbeitsgespräch am 11.06.2015 im BMI
1. Bund und Länder sind sich einig, dass sie zur Bewältigung der großen Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in einer Verantwortungsgemeinschaft stehen.
2. Sie sind sich ebenso einig, dass durch gemeinsame Anstrengungen klarer unterschieden werden muss zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben.
3. Der Bund wird die pauschale Hilfe für Länder und Kommunen im Jahr 2015 verdoppeln.
4. Ab 2016 wird sich der Bund strukturell und dauerhaft an den gesamtstaatlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahl der schutzbedürftigen Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, beteiligen. Hierzu fallen die Entscheidungen im Herbst im Lichte der unter Ziffer 2 verabredeten gemeinsamen Maßnahmen und werden durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet.
5. Das Nähere wird in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regie-rungschefinnen und –chefs der Länder am 18. Juni beschlossen.
Autor:Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr |
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