Asylmissbrauch muss gestoppt werden

Dirk Kalweit, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU Essen, sieht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Handlungsrahmens für eine geregelte und gesteuerte Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland.
  • Dirk Kalweit, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU Essen, sieht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Handlungsrahmens für eine geregelte und gesteuerte Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland.
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Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU für Einwanderungsgesetz

Für das Jahr 2015 prognostiziert das Bundesinnenministerium ca. 230.000 neue Asylantragssteller in Deutschland. Doch allein im Monat Januar 2015 stieg die Zahl der Asylanträge um fast ein Viertel auf über 21.000. Sollte diese Entwicklung so anhalten, ist davon auszugehen, dass – analog des letzten Jahres – die Prognose der Asylantragsteller nachhaltig nach oben korrigiert werden muss. Zudem ist aktuell eine Entwicklung zu beobachten, die die Bundesländer und gerade die
NRW-Kommunen vor größte Probleme stellt. So verdoppelte sich im Januar die Zahl der Asylantragsteller aus dem Kosovo auf fast 3.600 Personen. In den zurückliegenden 6 Wochen waren es bereits mehr als 18.000 Kosovaren, die in die Bundesrepublik mit dem Ziel, einen Asylantrag zu stellen, einreisten.

Im Jahr 2015 könnten schätzungsweise bis zu 300.000 Kosovaren ihr Land verlassen

Nach aktuellen Schätzungen verlassen bis zu 20.000 unzufriedene Menschen das Kosovo, um in Europa, vor allem in Deutschland, Österreich und Ungarn, eine neue Lebensperspektive zu finden. Nach den Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien bilden die Kosovaren mittlerweile die zweitgrößte Einwanderungsgruppe. Schätzungen zufolge wäre es möglich, dass im Jahr 2015 bis zu 300.000 Kosovaren ihr Land Richtung Europa, häufig Richtung Deutschland verlassen. Der neue quantitative Exodus aus dem Kosovo (Gesamtbevölkerung ca. 1,8 Millionen) dokumentiert sich nach Auskünften der deutschen Botschaft weitestgehend dadurch, dass neben den bislang ausgereisten Minderheiten der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter, nun zusätzlich die Mittelschicht das Land verlässt.

Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Aussicht auf ein „politisches Asylrecht“ für Kosovaren – analog der Antragsteller aus den anderen Westbalkanländern - in aller Regel nicht gegeben ist. Die Anerkennungsquote für Menschen aus dem Kosovo liegt gegenwärtig bei 0,1 Prozent.

Liberales Asylrecht in Deutschland und falsche Versprechungen locken Kosovaren nach Deutschland

Dazu der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU Essen, Dirk Kalweit: „Das sehr liberale „POLITISCHE–Asylrecht“ in Deutschland darf nicht dazu instrumentalisiert und missbraucht werden, die sozialen Probleme europäischer Staaten über die deutschen Sozialkassen und den deutschen Steuerzahler zu finanzieren. Hier ist ausdrücklich und zeitnah eine gesamteuropäische Lösung gefordert, um die Lebens-, Bildungs- und Sozialverhältnisse in den Herkunftsländern so anzupassen, dass Fluchtbewegungen innerhalb Europas aus den genannten Gründen überflüssig werden. Gerade weil das POLITISCHE-Asylrecht ein sehr hohes Gut ist, kann der deutsche Staat einen massenhaften Missbrauch des selbigen nicht akzeptieren. Hier geht es auch um die Akzeptanz, die Mithilfe und die Willkommenskultur in der Bevölkerung. Die Hilfe für politisch Verfolgte erfährt einen großen Zuspruch und eine große Unterstützung, aber verantwortungsvolle Politik muss auch eine klare Position gegen den Missbrauch einnehmen.

Wiedereinführung der Visumspflicht für die Länder des Westbalkans

Von daher ist es in der gegenwärtigen Situation zwingend geboten, unverzüglich die Visumspflicht für die Westbalkanstaaten wieder einzuführen und das Kosovo und Albanien – analog z.B. Mazedoniens, Bosnien-Herzegowinas und Serbiens – zu sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären. Zudem müssen dringlichst seitens des Bundes die Asylverfahren, welche beim Personenkreis der „sicheren Herkunftsstaaten“ immer noch ca. 4. Monate in der Bearbeitung dauern, zeitlich nachhaltig reduziert werden, und die „vollziehbar Ausreisepflichtigen“ seitens der Bundesländer auch konsequent zurückgeführt werden. Um diese Verfahren zu optimieren, darf der Personenkreis von Asylantragstellern, von dem abzusehen ist, dass er nur äußerst geringe Chancen auf eine rechtliche Anerkennung hat, erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden, sondern sollte in den Erstaufnahme- und Zentralenunterbringungseinrichtungen des Landes verbleiben. Kritisch bleibt auch der Erlass des Landes NRW zur sog. „Einzelfallprüfung“ für rechtlich abgelehnte Asylbewerber, der das Verfahren zur Rückführung abgelehnter Asylberber erheblich erschwert und ähnlich problematisch wirkt wie der ehemalige sog. „Wintererlass“.

Forderung nach dem "Sachleistungsprinzip" für sog. Wirtschaftsflüchtlinge

Um den wirtschaftlichen Aspekt und Anreiz zu minimieren für Menschen aus dem Westbalkanstaaten nach Deutschland zu kommen, sollte zu allererst – wie aktuell in Bayern diskutiert – für den benannten Personenkreis kurzfristig wieder das Sachleistungsprinzip (Regelleistung im Asylbewerberleistungsgesetz) eingeführt werden. Wenn dies in NRW mit ROT-GRÜN nicht möglich ist, sollte diesbezüglich ein neuer Anlauf in Essen unternommen werden.

Zuwanderung nach Deutschland muss besser geregelt werden - Einwanderungsgesetz könnte hier einen Handlungsrahmen setzten

Unabhängig der gegenwärtig schwierigen Situation im Kontext einer menschenwürdigen Unterbringung von betroffenen Asylbewerbern, sollte eine zukunftsgerichtete Einwanderungspolitik, die in der öffentlichen Diskussion nicht permanent Einwanderung- mit Asylpolitik verwechselt, offen angegangen werden. Zielführend wären hier drei Aspekte, die Berücksichtigung finden sollten.

- Erstens sollte klargestellt werden, dass das POLITISCHE–Asylrecht auch konsequente Anwendung finden muss. Wer nicht politisch verfolgt ist - und dieses auch nach rechtlicher Prüfung bescheinigt bekommt -, muss die Bundesrepublik zeitnah wieder verlassen oder zurückgeführt werden. Andere Aspekte, zum Beispiel wirtschaftliche oder soziale, können und dürfen hier keine Rolle spielen.

- Darüber hinaus bedarf es zweitens einer quantitativ begrenzten humanitären Säule einer gesteuerten und geplanten Einwanderungspolitik, die auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte von Fluchtgründen aufnimmt.

- Die dritte Säule einer gesteuerten und geplanten Einwanderungspolitik muss - auch im Kontext der demographischen Entwicklung – den zentraler Anforderungen der Wirtschaft- und Sozialpolitik entsprechen. Das Ziel muss die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften zum Beispiel nach einem Punktesystem sein."

Autor:

Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr

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