CDU im Ruhrparlament begrüßt Kies-Urteil des OVG
Abgrabungsbereiche im Regionalplan Ruhr weiter fraglich

Stockfoto Kies (Foto: pixabay)

„Grundsätzlich begrüße ich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zum Streit um die Flächenausweisung zur Auskiesung im Regionalplan Ruhr“, kommentiert Roland Mitschke, CDU-Fraktionsvorsitzender im Ruhrparlament, das Gerichtsurteil.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat gestern (3.5.) in Münster die 2019 von der Landesregierung verabschiedete Verlängerung der Versorgungszeiträume für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze von 20 auf 25 Jahre für rechtswidrig erklärt.

„Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium – in welchem die Landesplanungsbehörde angesiedelt ist – hat offensichtlich nicht sauber gearbeitet“, resümiert Mitschke. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse nun abgewartet und ausführlich geprüft werden, um die Auswirkungen auf das Regionalplanverfahren in der Metropole Ruhr absehen zu können. Ob den Menschen am Niederrhein tatsächlich mit dem Urteil geholfen sei wagt der CDU-Fraktionsvorsitzende noch nicht abschließend zu beurteilen.

Das Kernproblem sei die Bedarfsermittlung, die aus Mitschkes Sicht ihrem Namen nicht gerecht werde. „Bei den oberflächennahen Bodenschätzen werde einfach die Abbaumenge der Vergangenheit für die Zukunft hochgerechnet und entsprechende Flächen müssen dann planerisch ausgewiesen werden. Ob dies nun für 20 oder 25 Jahre geschieht spiele erstmal nur auf dem Papier eine Rolle. „Die Planungsbehörde muss ja auch nach 20 Jahren mit der gleichen Methodik neue Flächen für weitere 20 Jahre ausweisen“, konstatiert Mitschke.

Es gelte also nach wie vor die Berechnungsmethodik auf den Prüfstand zu stellen und das von der SPD/Grünen 2017 im Landesentwicklungsplan verabschiedete Konstrukt zu überarbeiten. „Im Übrigen stellt sich die Frage, welcher Bedarf selbst für nur 10 Jahre auf welchen Standorten einzuplanen ist. „Das keine Flächen ausgewiesen werden erscheint höchst unwahrscheinlich. Auch die Flächen, die im Regionalplanentwurf des damaligen RVR-Planers Tönnes (Grüne) vor Verlängerung des Planungszeitraumes ausgewiesen waren, sind im Kreis Wesel umstritten“, so Mitschke abschließend.

Autor:

Jonas Löckenhoff aus Essen-Ruhr

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