Der Nashornkäfer...

ist in Deutschland durch Aufnahme in die Bundesartenschutzverordnung eine "besonders geschützte" Tierart. Nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ist es danach verboten, "ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder seine Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören" (§44 Abs.1 BNatSchG).

Ich habe ihn lediglich fotografiert.

Autor:

Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr

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