Das Laub von Nachbars Bäumen

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Der Laubfall von Nachbars Bäumen verursacht häufig Streitigkeiten. Der Grundeigentümer muss die herabgefallenen Blätter von Nachbars Garten in der Regel hinnehmen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Grundstück in einer Gegend liege, in der Gärten mit Laubbäumen häufig vorkommen. Selbst wenn der Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung darstelle, ist er in diesen Fällen zu dulden. Fallen allerdings beim betroffenen Nachbarn erhebliche Kosten für die Reinigung von Fassade und Dachrinnen an, müssen die Kosten dafür erstattet werden.

Autor:

Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr

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