Buchsbaumzünsler: Befallene Pflanzen sollten verbrannt werden
Pflanzen, die vom Buchbaumzünsler befallen sind, sollten verbrannt werden. Nur so werden die Raupen und Puppen wirksam bekämpft. Pflanzen (-reste) mit Buchsbaumzünsler-Befall gehören daher in den Hausmüll der Grauen Tonne. Sie dürfen NICHT in die Braune Tonne oder die Grünschnitt-Container bei den Entsorgungsbetrieben Essen (EBE). Sie sollten im eigenen Interesse auch nicht auf den heimischen Kompost.
Entsorgung über Graue Tonne, Stadtsack oder am Recyclinghof
Sollte die eigene Graue Tonne zu klein sein, kann ergänzend der Abfallsack der Stadt Essen genutzt und daneben gestellt werden. Er kostet 2,50 Euro pro Stück und ist im Einzelhandel und an den EBE-Recyclinghöfen zu erwerben. Eine Liste der Verkaufsstellen findet sich dort:
http://www.ebe-essen.de/ueber-uns/download/sonstiges/
Zusatzsack nicht zulässig
Ein sonstiger Zusatzsack neben der Mülltonnen ist generell nicht zulässig, auch nicht beim Buchsbaumzünsler. Solche Säcke werden von der EBE - wie in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Essen vorgesehen - im Rahmen der regulären Abfallabfuhr nicht mitgenommen.
Befallene Buchsbäume oder Pflanzenteile können auch kostenpflichtig als Hausmüll an den Recyclinghöfen Altenessen und Werden abgegeben werden.
Übrigens: Der umgebende Mutterboden von befallenen Buchsbäumen muss nicht entsorgt werden. Ohne seine Leibspeise geht der Schädling ein, für andere Gewächse ist er ungefährlich.
Achtung: Das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten ist laut Abfallwirtschaftssatzung verboten.
Autor:Beatrix von Lauff aus Essen-Ruhr |
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