Ausetzen von Tieren in Altendorf
Mir sind im Laufe eines JAhres mehrere KAtzen ohne Besitzer zugelaufen. Die Tiere sind nicht gechippt, aber kastriert. Sie wurden gemeldet, jedoch gibt es bisher keine Besitzer.
...das Aussetzen von Tieren ist laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten und kann den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 des Tierschutzgesetzes erfüllen. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Ich fordere die Menschen in Altendorf auf, Tiere nicht wie Ware wegzuwerfen und bitte daraum, dass die Menschen und die GEmeinden sich um besitzerlose Tiere kümmern.
LG, Rosalie
Autor:Rosalie Sahiner aus Essen-Ruhr |
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