Wehe, wenn es stürmisch wird!
Wenn ein Sturm mindestens Windstärke acht erreicht, zahlt die Wohngebäudeversicherung, sofern der Kunde Schäden durch Sturm und Hagel in die Police aufgenommen hat. Aber welche Versicherungsgesellschaft, wäre so blöd mit diesem Hauseigentümer einen Vertrag abzuschließen.
Autor:Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr |
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