Mit Tüte in den Rinderbach

Der Nachtwächter gibt sich auch bei frostigen Temperaturen einen Ruck und absolviert täglich seine Jogging-Runde. Richtig positiv empfindet der Läufer, wenn er, vor allem in der dunklen Jahreszeit, nicht auf „Bomben“ achten muss, die Vierbeiner hinterlassen. Viele Besitzer glauben nämlich scheinbar, die Hundesteuer befreie sie, den Kot wegzumachen. Die Krönung aber: Mehrfach beobachtete der Nachtwächter jüngst einen Hundehalter, der die Hinterlassenschaften zwar mit der Tüte aufsammelte, diese aber dann - vermeintlich unbemerkt - regelmäßig im Rinderbach oder auf dem Gullideckel entsorgte. Offiziell muss der Mann mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Verzichten wir mal auf die Anzeige der Vorfälle, wenn der Hundebesitzer sich künftig an die Regeln hält, meint der Nachtwächter.

Autor:

Kettwiger Nachtwächter aus Essen-Kettwig

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