Unterlagen unzureichend: BV IX weist Nutzungsplanänderung für Ickten zurück
Die Unterlagen für die Änderung im Regionalen Flächennutzungsplan im Bereich Ickten stoßen auf Verwunderung der Politiker in der Bezirksvertretung IX.
Text von Dirk-R. Heuer
"Wir haben eine Reihe von Einwänden vorgetragen, die ich hier nirgends finde", erklärte Bezirksbürgermeister Dr. Michael Bonmann (CDU). "Ich erwarte einen ausgewogenen bericht, in dem auch kritische Anmerkungen oder Forderungen verzeichnet sind", so Dr. Bonmann. Die Vorlage bezeichnete er als "einseitige Darstellung".
Eigentlich sollte die Fläche zur Grünfläche im Landschaftsschutzgebiet (LSG) zurückentwickelt werden, so der Bezirksbürgermeister. "Wenn in der Vergangenheit Anträge von Bürgern für den Bau eines Carports oder einer Garage in einem LSG gestellt wurden, erklärte uns die Verwaltung immer, dass das nicht gehe. In Ickten handelt es um ein städtisches Grundstück und plötzlich wird der Flächenplan so geändert, dass dort gebaut werden kann", so Dr. Bonmann.
"Einseitige Darstellung"
Auch Benjamin Brenk (SPD), 1. stellvertretender Bezirksbürgermeister, kam dies merkwürdig vor. Vor allem die Behauptung, das im "Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger" keine "wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden" sei angesichts der ihm vorliegenden Unterlagen falsch.
Der SPD-Fraktionschef, Daniel Behmenburg, lehnte die Vorlage wegen des Fehlens wichtiger Unterlagen ab. Die Nichtaufnahme der "sachlich gut begründeten Bürgereingaben" sei ein Formfehler.
Anna Leipprand (Bündnisgrüne) lehnte die Umwandlung der Fläche in "Wohnbaufläche/Allgemeiner Siedlungsraum" ebenso ab wie Ursula Lötzer (Die Linke).
Der Kritik der Unvollständigkeit schlossen sich auch die Befürworter des Konzeptes an. Einstimmig lehnten sie den Entwurf ab und forderten die Verwaltung auf, eine vollständige Fassung vorzulegen.
Bebauung in Ickten:
Die ehemalige Tennisanlage an der Icktener Straße 41, die seit Jahren stilliegt, soll einer qualitativ hochwertigen Wohnbebauung weichen. Bis zu 25 Wohneinheiten könnten durch eine Terrassenbauweise in südlicher Richtung entstehen. möglich. Das mögliche Baugebiet umfasst eine Fläche von rund 0,7 Hektar. Im Rahmen der Bebauung würden unter anderem die Bäume an der Icktener Straße, die als Wald klassifiziert sind, fallen. Die Anwohner lehnen die Bebauun in dem Landschaftsschutzgebiet ab. Vor der Bebauung muss jedoch der regionale Flächennutzungsplan geändert werden. Die Unterlagen hierfür stellte die Verwaltung nun der Bezirksvertretung IX vor. Die wies die Unterlage als unvollständig zurück.
Autor:Lokalkompass Essen-Kettwig aus Essen-Kettwig |
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